Eine übersichtliche und gut strukturierte Rechnung hinterlässt bei deinen Kunden einen professionellen Eindruck. Hier ist eine praktische Vorlage, die du sofort verwenden kannst.
Welche Rechnungsvorlage passt zu mir?
| Vorlage | Für wen? | Besonderheit |
| Vorlage 1 – Standard (USt) | GmbH, UG, Einzelunternehmer mit USt | Farbiger Header, USt-Ausweis 19 % |
| Vorlage 2 – Kleinunternehmer | Jahresumsatz ≤ 22.000 € (§ 19 UStG) | Kein USt-Ausweis, Pflichthinweis § 19 |
| Vorlage 3 – Freiberufler Stunden | Berater, Dienstleister auf Stundenbasis | Stundentabelle, Reverse-Charge-Option |
Pflichtangaben auf jeder Rechnung (§ 14 UStG)
Jede Rechnung über 250 € brutto muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren / Art und Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Leistungsdatum / -zeitraum)
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag (oder: Verweis auf Steuerbefreiung)
- Zu zahlender Gesamtbetrag (Brutto)
| Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto: vereinfachte Anforderungen – keine Empfängerangabe nötig,Steuerbetrag darf als Steuersatz angegeben werden (§ 33 UStDV). |
Vorlage ausfüllen – Schritt für Schritt
Schritt 1: Deine Absenderdaten eintragen
Ersetze alle Platzhalter mit deinen echten Daten:
- „Musterfirma GmbH“ → dein Firmenname (oder Vor- + Nachname bei Freiberuflern)
- „Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“ → deine vollständige Anschrift
- „12/345/67890“ → deine Steuernummer (vom Finanzamt)
- „DE123456789“ → deine USt-IdNr. (beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen)
- IBAN, BIC, Kontoinhaber → deine Bankverbindung
Schritt 2: Empfängerdaten
Trage vollständigen Firmennamen, Ansprechpartner (z. Hd.), Straße, PLZ + Ort ein. Bei B2B-Auslandsrechnungen zusätzlich die USt-IdNr. des Empfängers vermerken.
Schritt 3: Rechnungsnummer vergeben
- Fortlaufend und eindeutig (z. B. RE-2026-001, RE-2026-002 …)
- Keine Lücken und keine doppelten Nummern – Finanzamt prüft Lückenlosigkeit
- Empfehlung: Jahr + laufende Nummer (RE-JJJJ-NNN)
Schritt 4: Leistungsdatum / -zeitraum
Das Leistungsdatum ist nicht identisch mit dem Rechnungsdatum. Bei monatlicher Abrechnung: „01.05.–31.05.2026“. Bei Einzel-Projekt: genaues Datum der Leistungserbringung angeben.
Schritt 5: Positionen / Leistungsbeschreibung
Jede Position muss eindeutig beschreiben, was geleistet wurde. Vage Formulierungen wie „Dienstleistung“ reichen nicht aus. Beispiele:
- Gut: „SEO-Onpage-Analyse für domain.de inkl. schriftlichem Bericht (Mai 2026)“
- Gut: „Entwicklung WordPress-Plugin ‚Referrer-Tracker‘ – 12 Stunden à 90 €“
- Schlecht: „Arbeit im Mai“ oder „Beratung“
Schritt 6: Beträge prüfen
| Formel | Erklärung |
| Netto × 1,19 = Brutto (19 %) | Standardsatz für die meisten Dienstleistungen |
| Netto × 1,07 = Brutto (7 %) | Ermäßigt: Bücher, Lebensmittel, ÖPNV u. a. |
| Netto = Brutto (0 %) | Kleinunternehmer § 19 / steuerfreie Leistungen |
| USt = Brutto – Netto | Probe: Brutto ÷ 1,19 = Netto |
Besonderheiten Vorlage 2: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Wer greift die Kleinunternehmerregelung?
- Umsatz im Vorjahr max. 22.000 € (bis 31.12.2024: 22.000 €; ab 1.1.2025 neue EU-Schwelle: 25.000 € nach EU-Richtlinie – nationale Umsetzung prüfen!)
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 €
| WICHTIG: Kein USt-Ausweis auf der Rechnung! Wer irrtümlich Umsatzsteuer ausweist,schuldet diese dem Finanzamt (§ 14c UStG) – auch wenn keine echte USt-Pflicht besteht. |
Pflichtformulierung auf der Rechnung (eine der folgenden Varianten):
- „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Vorlage 3: Reverse Charge (grenzüberschreitend B2B)
Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmen außerhalb Deutschlands (B2B) greift häufig der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger (§ 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL):
- Kein USt-Ausweis auf der Rechnung
- Hinzufügen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“
- Bei EU-Rechnungen zusätzlich auf Englisch: „VAT liability transfers to the recipient (Art. 196 MwStSystRL / Reverse Charge)“
- USt-IdNr. des Empfängers muss auf der Rechnung stehen
- Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt einreichen
Zahlungsziel & Mahnwesen
| Zahlungsziel | Empfehlung |
| Standard B2B | 14–30 Tage netto (30 Tage = gesetzliche Fälligkeit § 286 BGB) |
| Mit Skonto-Anreiz | „Innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto“ |
| Sofortige Fälligkeit | „Zahlbar sofort ohne Abzug“ |
| Mahnung 1 | Nach Fälligkeit: freundliche Erinnerung, Frist +7 Tage |
| Mahnung 2 | Mahngebühren ab 2,50 € + Verzugszinsen (§ 288 BGB: 9 % über Basiszins) |
Aufbewahrungspflichten
| Rechnungen (ausgestellt und empfangen): 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO / § 14b UStG).Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.Digitale Aufbewahrung erlaubt, wenn Unveränderbarkeit sichergestellt ist (z. B. PDF/A, GoBD).Elektronische Rechnungen: gleiche Anforderungen wie Papier – GoBD-konforme Archivierung nötig. |
Checkliste vor dem Versand
- Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig?
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum angegeben?
- Vollständige Angaben Rechnungssteller und Empfänger?
- Steuernummer ODER USt-IdNr. vorhanden?
- Leistungsbeschreibung eindeutig und konkret?
- Beträge rechnerisch korrekt (Netto × Steuersatz = Brutto)?
- Bei Kleinunternehmer: § 19-Hinweis vorhanden, kein USt-Betrag ausgewiesen?
- Bei EU-B2B: USt-IdNr. Empfänger und Reverse-Charge-Hinweis?
- Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum angegeben?
- Bankverbindung vollständig (IBAN, BIC, Verwendungszweck)?
- Kopie für eigene Buchhaltung archiviert (10 Jahre)?
Diese Vorlage ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.







