Rechnungsvorlage

Eine übersichtliche und gut strukturierte Rechnung hinterlässt bei deinen Kunden einen professionellen Eindruck. Hier ist eine praktische Vorlage, die du sofort verwenden kannst.

Welche Rechnungsvorlage passt zu mir?

VorlageFür wen?Besonderheit
Vorlage 1 – Standard (USt)GmbH, UG, Einzelunternehmer mit UStFarbiger Header, USt-Ausweis 19 %
Vorlage 2 – KleinunternehmerJahresumsatz ≤ 22.000 € (§ 19 UStG)Kein USt-Ausweis, Pflichthinweis § 19
Vorlage 3 – Freiberufler StundenBerater, Dienstleister auf StundenbasisStundentabelle, Reverse-Charge-Option

Pflichtangaben auf jeder Rechnung (§ 14 UStG)

Jede Rechnung über 250 € brutto muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren / Art und Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Leistungsdatum / -zeitraum)
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag (oder: Verweis auf Steuerbefreiung)
  • Zu zahlender Gesamtbetrag (Brutto)
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto: vereinfachte Anforderungen – keine Empfängerangabe nötig,Steuerbetrag darf als Steuersatz angegeben werden (§ 33 UStDV).

Vorlage ausfüllen – Schritt für Schritt

Schritt 1: Deine Absenderdaten eintragen

Ersetze alle Platzhalter mit deinen echten Daten:

  • „Musterfirma GmbH“ → dein Firmenname (oder Vor- + Nachname bei Freiberuflern)
  • „Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“ → deine vollständige Anschrift
  • „12/345/67890“ → deine Steuernummer (vom Finanzamt)
  • „DE123456789“ → deine USt-IdNr. (beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen)
  • IBAN, BIC, Kontoinhaber → deine Bankverbindung

Schritt 2: Empfängerdaten

Trage vollständigen Firmennamen, Ansprechpartner (z. Hd.), Straße, PLZ + Ort ein. Bei B2B-Auslandsrechnungen zusätzlich die USt-IdNr. des Empfängers vermerken.

Schritt 3: Rechnungsnummer vergeben

  • Fortlaufend und eindeutig (z. B. RE-2026-001, RE-2026-002 …)
  • Keine Lücken und keine doppelten Nummern – Finanzamt prüft Lückenlosigkeit
  • Empfehlung: Jahr + laufende Nummer (RE-JJJJ-NNN)

Schritt 4: Leistungsdatum / -zeitraum

Das Leistungsdatum ist nicht identisch mit dem Rechnungsdatum. Bei monatlicher Abrechnung: „01.05.–31.05.2026“. Bei Einzel-Projekt: genaues Datum der Leistungserbringung angeben.

Schritt 5: Positionen / Leistungsbeschreibung

Jede Position muss eindeutig beschreiben, was geleistet wurde. Vage Formulierungen wie „Dienstleistung“ reichen nicht aus. Beispiele:

  • Gut: „SEO-Onpage-Analyse für domain.de inkl. schriftlichem Bericht (Mai 2026)“
  • Gut: „Entwicklung WordPress-Plugin ‚Referrer-Tracker‘ – 12 Stunden à 90 €“
  • Schlecht: „Arbeit im Mai“ oder „Beratung“

Schritt 6: Beträge prüfen

FormelErklärung
Netto × 1,19 = Brutto (19 %)Standardsatz für die meisten Dienstleistungen
Netto × 1,07 = Brutto (7 %)Ermäßigt: Bücher, Lebensmittel, ÖPNV u. a.
Netto = Brutto (0 %)Kleinunternehmer § 19 / steuerfreie Leistungen
USt = Brutto – NettoProbe: Brutto ÷ 1,19 = Netto

Besonderheiten Vorlage 2: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Wer greift die Kleinunternehmerregelung?

  • Umsatz im Vorjahr max. 22.000 € (bis 31.12.2024: 22.000 €; ab 1.1.2025 neue EU-Schwelle: 25.000 € nach EU-Richtlinie – nationale Umsetzung prüfen!)
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 €
WICHTIG: Kein USt-Ausweis auf der Rechnung! Wer irrtümlich Umsatzsteuer ausweist,schuldet diese dem Finanzamt (§ 14c UStG) – auch wenn keine echte USt-Pflicht besteht.

Pflichtformulierung auf der Rechnung (eine der folgenden Varianten):

  • „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

Vorlage 3: Reverse Charge (grenzüberschreitend B2B)

Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmen außerhalb Deutschlands (B2B) greift häufig der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger (§ 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL):

  • Kein USt-Ausweis auf der Rechnung
  • Hinzufügen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“
  • Bei EU-Rechnungen zusätzlich auf Englisch: „VAT liability transfers to the recipient (Art. 196 MwStSystRL / Reverse Charge)“
  • USt-IdNr. des Empfängers muss auf der Rechnung stehen
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt einreichen

Zahlungsziel & Mahnwesen

ZahlungszielEmpfehlung
Standard B2B14–30 Tage netto (30 Tage = gesetzliche Fälligkeit § 286 BGB)
Mit Skonto-Anreiz„Innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto“
Sofortige Fälligkeit„Zahlbar sofort ohne Abzug“
Mahnung 1Nach Fälligkeit: freundliche Erinnerung, Frist +7 Tage
Mahnung 2Mahngebühren ab 2,50 € + Verzugszinsen (§ 288 BGB: 9 % über Basiszins)

Aufbewahrungspflichten

Rechnungen (ausgestellt und empfangen): 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO / § 14b UStG).Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.Digitale Aufbewahrung erlaubt, wenn Unveränderbarkeit sichergestellt ist (z. B. PDF/A, GoBD).Elektronische Rechnungen: gleiche Anforderungen wie Papier – GoBD-konforme Archivierung nötig.

Checkliste vor dem Versand

  • Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig?
  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum angegeben?
  • Vollständige Angaben Rechnungssteller und Empfänger?
  • Steuernummer ODER USt-IdNr. vorhanden?
  • Leistungsbeschreibung eindeutig und konkret?
  • Beträge rechnerisch korrekt (Netto × Steuersatz = Brutto)?
  • Bei Kleinunternehmer: § 19-Hinweis vorhanden, kein USt-Betrag ausgewiesen?
  • Bei EU-B2B: USt-IdNr. Empfänger und Reverse-Charge-Hinweis?
  • Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum angegeben?
  • Bankverbindung vollständig (IBAN, BIC, Verwendungszweck)?
  • Kopie für eigene Buchhaltung archiviert (10 Jahre)?

Diese Vorlage ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.