Du bist regelmäßig auf Familienfesten, bei Sportevents mit Kindern oder auf Volksfesten als selbstständiger Aussteller mit einer oder mehreren Hüftburgen unterwegs?
Dann weißt du, dass du eine der beliebtesten Attraktionen für die Jüngsten unter uns im Programm hast.
Kaum ein Kind möchte sich nicht auf den farbenfrohen, ausblasbaren Sprunggeräten in ihren unterschiedlichsten Layouts wie auf einem Trampolin in die Luft und wieder zurück zu katapultieren lassen.
Doch während sich die Kinder vergnügen, trägst du das Risiko für mögliche Personen- und Sachschäden.
Bereits minimal scheinende Vorfälle können dabei schnell hohe finanzielle Forderungen oder Ausfälle nach sich ziehen. Als Hüftburg-Betreiber solltest du daher unbedingt eine Versicherung abschließen.
Bei uns erfährst du, warum, in welchem Umfang und bei wem du dich vor möglichen Schadensfällen rund um deine Hüpfburg absichern solltest.
Weshalb versichern? Das sind deine Risiken
Eine Versicherungspflicht für Hüpfburgen gibt es nicht. So bleibt es grundsätzlich deine Entscheidung, ob und in welchem Umfang du dich für ihren Betrieb absicherst. Mit einer passenden Versicherung handelst du allerdings in deinem eigenen Interesse.
Denn so spaßig dein Angebot für die Kleinen ist, so risikoreich ist es auch. Unter anderem das Folgende kann dir jederzeit widerfahren:
- Zwei Kinder prallen in der Luft zusammen und verletzen sich am Kopf
- Beim Aufkommen auf der Hüpfburg verstaucht sich ein Kind den Knöchel
- Du hast deine Hüpfburg auf unebenem Grund aufgestellt und nicht korrekt verankert
- Dein Mitarbeiter hat seine Aufsichtspflicht verletzt und die maximale Anzahl der Kinder auf der Hüpfburg nicht begrenzt
- Ein plötzlicher Hagelschauer beschädigt die Außenhülle, die Luft entweicht
- Durch vorsätzlichen Vandalismus ist deine Hüpfburg nicht mehr einsatzfähig. Du musst den Betrieb deines Spaßgeschäftes für eine Woche unterbrechen
All dies kann dich viel kosten: deine Reputation, vor allem aber Geld. Mit einer umfassenden Versicherung schützt du dich gegen Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie werden Hüpfburgen versichert?
Es gibt unzählige Versicherungen am Markt. Eine spezielle Police für Hüpfburgen jedoch bietet in Deutschland aufgrund der geringen Branchengröße noch kein Unternehmen.
Das heißt aber nicht, dass du deine Attraktion nicht versichern kannst. Denn du kannst deine Hüpfburg ganz einfach in eine andere Versicherung miteinschließen.
Auf den ersten Blick scheint es sogar so, als hättest du dafür gleich drei Möglichkeiten. Wir sagen dir, welche dies sind und weshalb am Ende doch nur eine für einen optimalen Schutz infrage kommt.
Sachversicherung
Eine Sachversicherung schließt du nie unter dieser Bezeichnung ab. Vielmehr ist es ein Sammelbegriff für sämtliche Policen, mit denen du Schäden an deinem Eigentum versichern kannst.
Dabei kann es sich um mutwillige Zerstörung durch Dritte, Beschädigung aufgrund einer Naturkatastrophe oder auch den Verlust eines Artikels handeln.
Zu den bekanntesten Sachversicherungen zählen Hausrats-, Inhalts- und Gebäudeversicherungen.
Du kannst auch einen Schutz für ausgewählte Artikel wie wertvolle Sportgeräte oder Musikinstrumente versichern, also theoretisch auch deine Hüpfburg gegen Diebstahl und Beschädigung bei der Nutzung durch andere Personen absichern.
Hier hängt ein Angebot von der Flexibilität deines Versicherers ab. Allerdings kannst du dir eine Nachfrage im Grunde sparen.
Denn wie du eingangs gesehen hast, rufen nicht Beschädigung oder Verlust alleine mögliche Schadensfälle hervor. Vor allem solltest du dich gegen Folgekosten von Verletzungen absichern.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Mit einer Betriebsunterbrechungspolice erhältst du von deiner Versicherung die Summe, die du durch eine temporäre Schließung deines Hüpfburgengeschäfts erleidest.
Dabei geht es neben entgangenen Einnahmen auch um die Weiterbezahlung deiner Mitarbeiter oder der Pacht für deinen Platz auf der Kirmes.
Doch auch hier sicherst du nur bestimmte Schadensfälle ab, denn beim Betrieb einer Hüpfburg geht es nicht nur um eventuell entgangenen Gewinn und laufende Betriebskosten.
Du benötigst eine Rundum-Police, die auch Personenschäden beinhaltet.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Damit kommen wir zu dem Modell, das du unbedingt berücksichtigen solltest: der Veranstalterhaftpflichtpolice.
Sie gilt als Sonderform der Betriebshaftpflicht und wurde speziell für Veranstalter aller Art konzipiert.
Mit ihr schützt du dich gegen jegliche Schäden rund um deine Hüpfburg: Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche durch Dritte wie Nutzer, Zuschauer oder Musiker.
Neben Unfällen oder Verletzungen im Zusammenhang mit deinen Hüpfburgen decken sie auch Sachschäden durch unsachgemäße Bedienung oder äußere Einflüsse.
Dabei musst nicht du persönlich das schädigende Ereignis herbeigeführt haben. Der Umfang der Police erstreckt sich auf verantwortliche Mitarbeiter, die du zum Betreiben oder zur Aufsicht deiner Hüpfburg angestellt hast.
Hinweis: Alle anderen helfenden Hände wie Repräsentanten oder ehrenamtliche Unterstützer sind in der Regel durch eine normale Betriebshaftpflicht abgesichert.
Zudem springt deine Veranstalterhaftpflicht ein, solltest du unberechtigten Forderungen gegenüberstehen. Sie kümmert sich um die Beweisführung und wehrt inkorrekt erhobene Ansprüche ab.
Eine Veranstalterhaftpflicht lohnt sich für den Aufbau und Betrieb einer Hüpfburg bei unter anderem folgenden öffentlichen Veranstaltungen:
- Kinder-, Dorf-, Straßenfest
- Faschings-, Weihnachtsfeier
- Sportveranstaltung
- Kirmes
- Vereinsjubiläum
Tipp: Leitest du einen Verein, kannst du dich auch nach Inkludierung deiner Hüpfburg in einer speziellen Vereinshaftpflichtversicherung erkundigen.
Worauf solltest du bei einer Hüpfburg-Versicherung achten?
Bevor du eine Versicherung für deine Hüpfburg abschließt, vergleiche die Angebote auf ihr jeweiliges Preis-Leistungs-Verhältnis. Schau genau hin, wofür, in welchem Umfang, für welche Dauer und gegen welche Kosten du geschützt bist.
Umfang
- Wer ist alles vom Versicherungsschutz gedeckt? Nur festangestellte Aufsichtspersonen oder auch studentische Aushilfen?
- Welche Schäden werden übernommen? Deine Versicherung macht die Auszahlung von deinem Verschulden abhängig. Achte daher auf den Grad der Fahrlässigkeit, bis zu dem du geschützt wirst
- Welche Dauer hat der Versicherungsschutz? Schließt du keinen Jahres-, sondern einen temporären Vertrag, sollten Auf- und Abbau der Hüpfburg mitversichert sein. Transporte sind normalerweise nicht enthalten.
- Ist nur deine Hüpfburg versichert oder auch andere Angebote von dir, beispielsweise ein Eisstand direkt am Ticketcounter?
- Wie viele Hüpfburgen auf einmal kannst du versichern?
Deckungssumme
Die maximale Auszahlungssumme im Schadensfall entspricht dem vertraglich vereinbarten Betrag. Setze ihn also nicht zu niedrig an! Beziehe bei deiner Kalkulation der Deckungssumme folgende Faktoren in deine Überlegung ein:
- Voraussichtliche Anzahl der Besucher und durchschnittliches Alter der Nutzer während der Gesamtdauer der Festivität
Tipp: Bei öffentlichen Festen ohne konkrete Angaben im Vorfeld helfen dir Zahlen aus dem Ticket-Vorverkauf sowie Erfahrungen aus den Vorjahren
- Risikowahrscheinlichkeit eines Unfalls
- Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter
- Voraussichtlicher Umsatz
- Anzahl deiner Hüpfburgen
- Aktueller Marktwert deiner Hüpfburg
- Bedeutung der Hüpfburg. Lebst du von den Einnahmen für den Betrieb oder hast du ein anderes Standbein?
- Einschluss weiterer Zusatzrisiken neben deiner Hüpfburg – stellst du sie beispielsweise in einem Zelt auf, sollte auch dessen Auf- und Abbau versichert sein
Als Empfehlung gelten mindestens drei Millionen Euro pauschaler Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. mindestens zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Kosten
Deine Prämie bestimmt sich anhand der Schadensrisiken und deiner Versicherungssumme.
Auch hier gibt es grobe Richtlinien:
- Dauerhafte Veranstaltungshaftpflichtversicherungen schlagen ab 300 Euro jährlich zu Buche
- Einmalige Policen erhältst du ab 80 Euro für zwei Tage. Diese werden immer als Mindestlaufzeit verlangt, selbst bei eintägigen Veranstaltungen.
Aber wir schauen genauer hin und vergleichen einmal, was ausgesuchte Unternehmen dir aktuell bieten.
Aus diesen Anbietern kannst du wählen
Auf der Suche nach Anbietern einer Veranstalterhaftpflichtpolice wirst du schnell fündig, denn derzeit werben nur drei Vertreter in ganz Deutschland ausdrücklich mit einer Versicherungsoption für Hüpfburgen.
Spezielle Tarife bieten dir eventAssec mit der Mannheimer, das AXA Versicherungsunternehmen sowie die ERGO Group.
1.eventAssec – event insurance consultant
Seit 1990 konzipiert die eventAssec in Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherungsunternehmen maßgeschneiderte Versicherungskonzepte für die Event- und Entertainment-Branche und unterstützt Kunden auf Wunsch bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
Für die Versicherung deiner Hüpfburg bietet dir die eventAssec Mannheimer verschiedene Optionen.
In allen Fällen musst du bei deinem Vertrag zur Veranstalterhaftplicht um den zusätzlichen Einschluss deiner Hüpfburg bitten. Der Betrag wird dann zur Basisprämie addiert.
Dieser wiederum richtet sich nach der Größe und Dauer deines Festes und der Anzahl deiner Hüpfburgen und damit der Deckungssumme.
Mit einem Online-Rechner kannst du dir einen ersten Preis für deine Veranstaltung erstellen lassen. Um es dir zu erleichtern, haben wir das bereits beispielhaft für dich getan. So weißt du in etwa, was dich erwartet.
Die Kosten beziehen sich immer auf eine zweitägige Festveranstaltung mit 500 Besuchern:
- Bei einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von je drei Millionen Euro kostet dich der Grundbeitrag deiner Veranstaltungshaftpflicht bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro einmalig knapp 106 Euro.
2. Erhöhst du bei identischer Selbstbeteiligung die jeweiligen Deckungssummen auf fünf Millionen Euro, zahlst du rund zwölf Euro mehr.
3. Bei zehn Millionen für jeweils Sach- und Personenschäden und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro musst du einmalig etwas gut 146 Euro überweisen.
In allen drei Fällen wird der Beitrag für deine Hüpfburg noch addiert. Die konkreten Kosten hängen vom Einzelfall ab, lassen den Gesamtbetrag jedoch nicht wesentlich ansteigen.
Tipp: Neben ihrer Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet die eventAssec (Mannheimer) eine gebündelte All-Risk-Police, in der neben Betriebshaftpflichtansprüchen auch finanzielle Schäden an der Veranstaltungstechnik sowie aufgrund eines Veranstaltungsausfalls übernommen werden.
Die Axa-Konzern-AG gehört zum weltweiten gleichnamigen Versicherungsunternehmen, das bereits 1816 in Frankreich unter damals anderem Namen gegründet wurde.
Heute zählt sie in Deutschland zu den führenden Erstversicherern und bietet ihren Kunden unter anderem mit einer Kombination aus Profi-Schutz- und Veranstalterhaftpflichtversicherungen maßgeschneiderte Konzepte für Drittschäden bei Veranstaltungen von kurzer Dauer.
Mit diesem Versicherungsprodukt kannst du auch deine Hüpfburg versichern. Auch hier sicherst du diese als besondere Leistung des Basisvertrages ab.
Gegenüber der eventAssec musst du für den Profi-Haftschutz der Axa tief in die Tasche greifen.
Zwar hast du keine Selbstbeteiligung, allerdings verlangt das Versicherungsunternehmen von dir bei einer jeweiligen Deckungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden einmalig 226 Euro.
Das sind 110 Euro mehr und lohnt sich aufgrund der entfallenden Selbstbeteiligung nur im wirklichen Schadensfall.
Und ob dieser eintritt, kannst du ja nicht wissen … Der noch zu addierende Prämienbetrag für deine Hüpfburg wird auch hier erst auf Nachfrage vom zuständigen Berater kalkuliert.
Die Ergo Group AG ist ebenfalls international tätig und gehört sogar europaweit zu den größten Erstversicherern.
Die deutsche AG umfasst neben weiteren Geschäftsfeldern auch Sachversicherungen und einen Haftpflichtschutz.
Diesen kannst du mit einer Firma, aber auch als selbstständiger Hüpfburg-Betreiber nutzen, um dich gegen Schäden rund um deinen Kinderspaß zu schützen.
Übernommen werden Heilbehandlungen, Reparaturen wie auch Folgeschäden am Vermögen wie ein potenzieller Gewinnausfall.
Bei der Ergo Veranstaltungshaftplicht zahlst du bei einer pauschalen Deckungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- wie auch Sachschäden ohne jegliche Selbstbeteiligung einmalig knapp 123 Euro und damit ohne eigene Kostenübernahme nur rund fünf Euro mehr als bei der eventAssec Mannheimer.
Auch hier allerdings kommen die Kosten für deine Hüpfburg noch dazu.
Hinweis: Beim Vertragsschluss musst du noch detailliertere Angaben wie Ort und Zweck des Festivals mitteilen.
Der angegebene Veranstalterhaftpflichtschutz bezieht sich in allen Fällen auf Events in Deutschland. Möchtest du in einem anderen europäischen Land deine Hüpfburg betreiben, kannst du dir dafür Policen zurechtschneidern lassen.
Hier noch einmal zusammengefasst die Angebote für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für ein Kinderfest mit 500 Personen über zwei Tage:
eventAssec | eventAssec | AXA | ERGO | |
Deckungssumme für Sach- und Personenschäden | je 3 Millionen | je 3 Millionen | ||
Deckungssumme für Sach- und Personenschäden | je 5 Millionen | je 5 Millionen | ||
Selbstbeteiligung | 150 Euro | 150 Euro | keine | keine |
Gesamtkosten einmalig | 106 Euro | 118 Euro | 226 Euro | 123 Euro |
zuzüglich Hüpfburg | ja, auf Anfrage | ja, auf Anfrage | ja, auf Anfrage | ja, auf Anfrage |
Tipp: Ist das Versicherungsunternehmen deines Vertrauens nicht mit dabei, erkundige dich ruhig trotzdem, ob es in eine Haftplicht deine Hüpfburg mit aufnimmt.
Schäden an deiner Hüpfburg vermeiden: Tipps
Selbst mit einer guten Versicherung ist es natürlich immer noch besser, das Risiko von Schäden und Verletzungen im Vorfeld weitestgehend zu minimieren.
Daher haben wir abschließend noch einige Tipps, wie du dem fröhlichen Treiben der Kinder auf deiner Hüpfburg entspannt beiwohnen kannst:
- Regelmäßige Wartungen sind das A und O für die reibungslose Funktionsfähigkeit deiner Hüpfburg. So kannst du undichte Stellen oder andere Probleme frühzeitig erkennen und sofort beheben.
- Du bist nicht immer selbst vor Ort. Schule dein Personal unbedingt umfassend zum Auf- und Abbau sowie der korrekten Bedienung deiner Hüpfburg.
- Formuliere verständliche Sicherheitsrichtlinien für die Eltern der Kinder, die auf deiner Hüpfburg Spaß haben. Schreib dafür am besten alle Hinweise auf ein Plakat und montiere es gut sichtbar an deinem Kassenhäuschen. Alternativ kannst du die Regeln auf Flyer drucken und mit dem Ticket ausgeben.
- Sicherheit geht vor Gewinn: Schließe deine Hüpfburg bei Schneefall, Regen oder starkem Wind. So vermeidest du nicht nur Verletzungen, sondern auch die Beschädigung deiner Hüpfburg selbst. Zudem wird keine Versicherung für Schäden aufgrund von erwarteten Unwettern aufkommen, denn damit handelst du mindestens grob fahrlässig.
Fazit: Versichere unbedingt deine Hüpfburg
Wie du siehst, ist der Betrieb einer Hüpfburg bei allem Spaß mit zahlreichen Risiken verbunden.
Gehe nicht ein noch größeres Risiko ein, sondern schütze dich mit einer speziellen Veranstalterhaftpflichtpolice vor allen möglichen finanziellen Schadensfällen.
Damit schützt du nicht nur die Gesundheit der Kinder, sondern auch deine berufliche Zukunft. Kontaktiere uns noch heute für weitere Details zur umfassenden Mietversicherung für aufblasbare Geschäfte.