Hüpfburg aufstellen Genehmigung

Die Sommerzeit ist die perfekte Zeit für viele lustige Aktivitäten im Freien. Von Familiengrillpartys und Picknicks bis hin zu Wasserrutschen und Poolpartys – die Möglichkeiten sind endlos!

Eine der beliebtesten Aktivitäten ist jedoch das Mieten von Hüpfburgen und aufblasbaren Spielgeräten. Sie sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, Kinder stundenlang zu unterhalten, sondern auch relativ preiswert und einfach aufzubauen.

Doch nur weil sie einfach aufzubauen sind, solltest du das nicht einfach tun. Noch dazu, wenn du professionell mit Hüpfburgen auf Festivals, Sportevents oder Volksfesten unterwegs bist.

Denn es ist gut möglich, dass Du eine Genehmigung dafür benötigst. Wann und wo diese Genehmigungspflicht besteht und wie du in diesem Fall am besten vorgehst, erfährst du im Folgenden.

Rechtliche Definition

Politiker und Juristen sprechen eine andere Sprache als wir im Alltag. Das betrifft auch den Begriff der Hüpfburg.

Zusammen mit Karussellen, Zelthallen und weiterem Entertainment werden sie in der Amtssprache mit „Fliegende Bauten“ betitelt. Bevor sie öffentlich eingesetzt werden dürfen, müssen sie in der Regel von einem Experten auf ihre Sicherheit und Standfestigkeit getestet werden.  

In § 76 Absatz 1 der Musterbauordnung (MBO) werden fliegende Bauten begrifflich definiert. Danach handelt es sich frei nach dem Wortlaut um

bauliche Anlagen, die an unterschiedlichen Standpunkten immer wieder temporär auf- und abgebaut werden können.

Das Deutsche Institut für Normung DIN ergänzt diese Beschreibung noch. Nach ihr sind die Anlagen nicht nur zum Aufstellen und Zerlegen geeignet, sondern auch bestimmt.

Nicht unter den Begriff der Fliegenden Bauten fallen daher bauliche Anlagen in ähnlicher Ausführung, die auf Dauer in festen Lagen betrieben werden. Rechtlich allerdings gelten für sie die identischen Normen.

So ist für deine Genehmigungspflicht zunächst die Dauer nicht entscheidend, mit der du Kindern täglich so großen Spaß bereitest.

Dennoch ist es nicht ganz so einfach. Denn ob und welche Normen in deinem Fall einschlägig sind, wird nicht bundesweit, sondern von den Ländern geregelt.

Hinweis: Für Sonderbauten wie Bungee-Jumping wurde mit dem § 51 MBO ein eigener Paragraf geschaffen.

Regionale Unterschiede

Fliegende Bauten dürfen über die jeweiligen Grenzen der deutschen Bundesländer hinweg aufgestellt und betrieben werden. Das heißt, dass du mir einer Genehmigung aus Berlin auch in Bayern deine Hüpfburg betreiben darfst.

Daher haben sich die Bauminister der einzelnen Länder grundsätzlich auf möglichst gleichlautende Regelungen geeinigt. Als Orientierungshilfe dienen ihnen die

  • bereits genannte Musterbauordnung
  • Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR)
  • Muster-Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (M-FlBauVwV)

Dennoch weichen die jeweiligen Bauordnungen der Länder in Bezug auf eine Genehmigung für fliegende Bauten und damit deine Hüpfburg im Einzelnen leicht voneinander ab.

Gründe hierfür gibt es einige – so zum Beispiel die Geschwindigkeit der Umsetzung von Mustervorschriften oder auch dem Rechtscharakter, der Fliegenden Bauten jeweils zugesprochen wird.

DIN EN 13814 und DIN EN 13782 geben Aufschluss zur Planung, den Maßen und dem Betreiben von Fliegenden Bauten.

Während die Bauordnungen der Länder wesentliche Punkte wie die Dauer der Ausführungsgenehmigungen oder die Inbetriebnahme erläutern, findest du zumeist weitere Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse zu sämtlichen Einzelaspekten der Überprüfung und Genehmigung von Hüpfburgen und anderen Fliegenden Bauten.

Welche Inhalte in welchem Schriftstück zusammengefasst sind, kann sich ebenfalls voneinander unterscheiden.

Möchtest du es noch genauer wissen, kannst du im Internet den aktuellen Stand zur Genehmigung von Hüpfburgen herunterladen und dich zudem auf das gewünschte Bundesland verlinken lassen.

Die Bedeutung einer Genehmigung

Bevor du eine Hüpfburg aufstellst, solltest du wissen, wie wichtig es ist, eine Genehmigung zu erhalten.

Eine Genehmigung stellt sicher, dass die Installation und der Betrieb der Hüpfburg den örtlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Sie schützt nicht nur die Benutzer, sondern auch die Umgebung und minimiert mögliche Risiken.

Erkundige dich nach den örtlichen Vorschriften für Hüpfburgengenehmigungen

Jede Kommune hat bestimmte Vorschriften und Anforderungen, wenn es um die Genehmigung von Hüpfburgen geht.

Um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, ist es wichtig, dass du dich über die örtlichen Vorschriften für die Nutzung von Hüpfburgen in deiner Region informierst.

Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder deinem Stadtrat nach den erforderlichen Genehmigungen, Sicherheitsrichtlinien und eventuellen Einschränkungen.

Wann ist eine Genehmigung Pflicht?

Wir sprechen die ganze Zeit von fliegenden Bauten. Doch du weißt es am besten: Allein bei Hüpfburgen gibt es große Unterschiede in den Maßen oder ihrer Lautstärkeentwicklung.

Auch hier kommt wieder der § 76 MBO ins Spiel, diesmal Absatz 2. Danach ist zunächst für alle Fliegenden Bauten vor ihrem ersten Gebrauch eine Ausführungsgenehmigung einzuholen.

Doch wie immer, gibt es Ausnahmen zur Regel. Wir führen hier nicht alle auf. Interessant sein für dich als Betreiber einer Hüpfburg sind allerdings die folgenden Fälle. Danach benötigst du keine Genehmigungspflicht,

  1. stellst du deine Hüpfburg im Freien auf und beträgt der Sprungbereich, auf dem die Kinder hüpfen können, maximal 4,99 Meter (ab fünf Metern wird eine Genehmigung verlangt)
  2. betreibst du eine überdachte Hüpfburg, bei der die Entfernung von der Hüpffläche zum nächsten Ausgang weniger als drei Meter entfernt liegt. Verhindert die technische Konstruktion deiner Hüpfburg ein Absinken des Daches, wird die erforderliche Nähe zum Ausgang auf zehn Meter erweitert.

Eine Voraussetzung gilt allerdings auch hier: Deine genehmigungsfreie Hüpfburg muss der im öffentlichen Baurecht niedergeschriebenen Standsicherheit entsprechen.

Hinweis: Solltest du dein fachliches Können einmal privat anwenden und eine kleine Hüpfburg im eigenen Garten aufbauen wollen, beachte wegen der Nachbarn den Geräuschpegel und rechtliche Vorgaben zum Schallschutz.

Als Mieter des Hauses benötigst du in jedem Fall eine Genehmigung deines Vermieters.

Geltungsdauer von Genehmigungen

Hinsichtlich der Dauer der Ausführungsgenehmigung zum Betreiben deiner Hüpfburg sind sich die Länder prinzipiell einig.

Danach soll die maximale Frist fünf Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Zeit kannst du einen Antrag auf eine Verlängerung um erneute fünf Jahre bitten. Für Fliegende Bauten besteht allerdings kein Bestandschutz. Ob deinem Antrag auch stattgegeben wird, hängt daher vom Einzelfall ab.

Während du diese Vorschriften unter anderem in Bayern, Berlin oder Sachsen findest, beschränkt Hessen die maximale Dauer auf zwei Jahre. Dafür benötigst du hier erst bei einer längeren Standzeit als sechs Monaten eine Ausführungsgenehmigung.

Zeit und Ort für den Antrag

Du sollst spontan mit deiner Hüpfburg für eine weitere Attraktion auf einem Festival sorgen? Dann könnt es knapp werden.

Grundsätzlich solltest du den geplanten Aufbau deiner Hüpfburg mindestens sieben bis zehn Tage vor dem Einsatz anmelden.

Hierfür wendest du dich an die untere Bauaufsicht deines lokalen Bauordnungsamtes – also der Behörde, in deren Einzugsbereich du mit deiner Wohn- oder Geschäftsadresse registriert bist.

Sie ist deine zuständige Bauordnungsbehörde und informiert dich darüber, ob teilt dir nach Mitteilung deines Aufstellungswunsches Bescheid, ob du eine Genehmigung benötigst.

Hinweis: Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat das Recht, die Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten auf einzelne untere Bauaufsichtsbehörden zu beschränken.

Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung der Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten zuständig.

Hier wird deine Hüpfburg überprüft

Der TÜV Nord und seine Genehmigungsstellen unterstützen die unteren kommunalen Bauaufsichten und überprüfen Fliegende Bauten auf ihre Sicherheit.

Dabei sind einzelne Stellen für spezifische Inspektionen und Kontrollen zuständig. Für aufblasbare Attraktionen wie deine Hüpfburg findest du

  • Prüfämter in Köln, Berlin und Kaiserslautern
  • Genehmigungsstellen in Berlin und Koblenz
  • Inspektionsstelle in Köln

Was kostet eine Genehmigung?

Die Kosten für deine Genehmigung bestimmen sich nach der Landes-Baugebührenordnung und hängen von der Region deiner lokalen Behörde, der Art deiner Hüpfburg und damit auch dem Zeitaufwand ab.

Entsprechend groß ist die Spanne, die bereits bei zehn Euro beginnt, aber auch bis zu 1000 Euro kosten kann. Für eine hochqualitative Hüpfburg mittlerer Größe solltest du mit einem niedrigen dreistelligen Eurobetrag rechnen.

So beantragst du eine Genehmigung

Die Beantragung einer Genehmigung für den Aufbau einer Hüpfburg mag entmutigend erscheinen, aber mit der richtigen Herangehensweise kann es ein unkomplizierter Prozess sein.

Befolge diese Schritte, um einen reibungslosen Genehmigungsantrag zu gewährleisten:

  • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Beginne damit, alle notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag zu sammeln. Dazu gehören unter anderem wichtige Unterlagen wie Versicherungsnachweise, Sicherheitszertifikate für die Hüpfburg, Werkstofferzeugnis, Bauzeichnungen oder Lagepläne des Veranstaltungsortes.
  • Fülle das Antragsformular aus: Fülle den Genehmigungsantrag sorgfältig aus und gib alle erforderlichen Informationen an. Sei gründlich und achte darauf, dass du alle zusätzlichen Dokumente beifügst, die von den örtlichen Behörden verlangt werden.
  • Schicke den Antrag ab: Wenn du das Antragsformular ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen hast, reiche deinen Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Bezahle alle anfallenden Gebühren und vergewissere dich, dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.
  • Warte auf die Genehmigung: Das Genehmigungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, also sei geduldig. In dieser Zeit wird die Behörde deinen Antrag prüfen, alle notwendigen Inspektionen durchführen und sicherstellen, dass deine Hüpfburg den Sicherheitsvorschriften entspricht.
  • Erhalte die Genehmigung: Sobald dein Antrag genehmigt ist, erhältst du deine Genehmigung für die Errichtung der Hüpfburg. Achte darauf, dass du eine Kopie der Genehmigung vor Ort aufbewahrst, wenn die Hüpfburg in Betrieb ist.

Erforderliche Dokumente

Auch wenn die spezifischen Anforderungen je nach Standort variieren können, gibt es doch einige gemeinsame Elemente, die in der Regel für einen Antrag auf eine Hüpfburggenehmigung erforderlich sind.

Dazu gehören:

  • Versicherungsnachweis: Die meisten Gerichtsbarkeiten verlangen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die Hüpfburg. Damit ist sichergestellt, dass du im Falle von Unfällen oder Schäden finanziell abgesichert bist.
  • Sicherheitszertifikate: Möglicherweise musst du Sicherheitszertifikate für die Hüpfburg vorlegen, z. B. die Einhaltung von Sicherheitsstandards und regelmäßige Inspektionen durch eine zertifizierte Fachkraft.
  • Werkstofferzeugnis: Nur mit einer genauen Kenntnis zu den verwendeten Materialien deiner Hüpfburg lassen sich bedeutende Rückschlüsse wie auf die Entflammbarkeit ziehen
  • Standortplan: Ein Lageplan, der den Standort der Hüpfburg zeigt, kann verlangt werden. Dies hilft den Behörden, die Eignung des Standorts zu beurteilen und sicherzustellen, dass er den Sicherheitsvorschriften entspricht.
  • Betriebszeiten: Manche Behörden verlangen, dass du die Betriebszeiten für die Hüpfburg angibst. Dies hilft, den Lärmpegel zu kontrollieren und stellt sicher, dass der Betrieb die Nachbarschaft nicht stört.

Tipps für reibungslose Verfahren

Um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, solltest du die folgenden Tipps beachten:

  • Beginne früh: Beginne mit dem Genehmigungsverfahren lange vor deiner Veranstaltung oder Party. So hast du genügend Zeit für eventuelle Inspektionen, Überarbeitungen oder zusätzliche Anforderungen, die sich ergeben könnten.
  • Befolge die Anweisungen sorgfältig: Lies und verstehe alle Anweisungen, die dir die örtlichen Behörden für den Genehmigungsantrag geben. Vergewissere dich, dass du alle geforderten Informationen korrekt und in der vorgeschriebenen Form angibst.
  • Halte eine offene Kommunikation aufrecht: Baue ein gutes Verhältnis zu den örtlichen Behörden auf, die für die Erteilung der Genehmigung zuständig sind. Sorge für eine offene Kommunikation und antworte umgehend auf alle Fragen oder Bitten um zusätzliche Informationen.
  • Bereite dich auf Inspektionen vor: Bereite dich auf Inspektionen vor, indem du sicherstellst, dass deine Hüpfburg alle Sicherheitsstandards erfüllt. Regelmäßige Wartung und Inspektionen helfen nicht nur bei der Genehmigung, sondern gewährleisten auch die Sicherheit der Benutzer.

Hole dir Hilfe vom Fachmann

Wenn das Genehmigungsverfahren für dich zu anstrengend ist, solltest du einen Fachmann engagieren, der dir hilft.

Es gibt erfahrene Veranstaltungsplaner und Genehmigungsberater, die sich auf die Beantragung von Genehmigungen spezialisiert haben.

Sie können dich durch die Anforderungen leiten, sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen in Ordnung sind, und dir helfen, den Prozess zu beschleunigen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für eine kleine Hüpfburg für Privathaushalte?

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den örtlichen Bestimmungen ab. Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung, ob eine Genehmigung für eine kleine Hüpfburg für Wohngebäude erforderlich ist.

Wie lange dauert es, eine Genehmigung für eine Hüpfburg zu erhalten?

Das Genehmigungsverfahren kann je nach Gerichtsbarkeit und Komplexität deines Antrags variieren. Es ist ratsam, das Verfahren rechtzeitig zu beginnen, um mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.

Kann ich eine Hüpfburg ohne Genehmigung betreiben?

Es wird nicht empfohlen, eine Hüpfburg ohne Genehmigung zu betreiben, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Sicherheit der Benutzer gefährden kann.

Was passiert, wenn mein Genehmigungsantrag abgelehnt wird?

Wenn dein Genehmigungsantrag abgelehnt wird, erhältst du eine Benachrichtigung, in der die Gründe für die Ablehnung dargelegt sind. Du hast dann die Möglichkeit, die Bedenken auszuräumen und den Antrag erneut einzureichen.

Gewährleistung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Bei der Beantragung einer Genehmigung für das Aufstellen einer Hüpfburg geht es nicht nur darum, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, sondern auch die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Sicherheitsvorschriften und Richtlinien einzuhalten.

Überprüfe die Hüpfburg regelmäßig, befolge die Anweisungen des Herstellers für Aufbau und Betrieb und beaufsichtige die Benutzer, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten.

Eine Genehmigung sorgt für Entspannung

Wenn du das richtige Verfahren befolgst und eine Genehmigung für den Aufbau einer Hüpfburg einholst, kannst du den Spaß und die Aufregung einer Hüpfburg genießen und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.

Informiere dich über die örtlichen Vorschriften, fülle den Genehmigungsantrag sorgfältig aus und halte dich an die Sicherheitsstandards.

Mit einer problemlosen Genehmigung kannst du unvergessliche Erinnerungen für Kinder und Erwachsene schaffen und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.