Rechnungserstellung leicht gemacht

Die Rechnungserstellung ist eine der grundlegenden Aufgaben jedes Unternehmens. Sie sichert nicht nur den Zahlungsfluss, sondern schafft auch Transparenz und Vertrauen zwischen Geschäftspartnern.

Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmen einem Kunden den Preis für eine erbrachte Leistung oder ein geliefertes Produkt in Rechnung stellt. Sie dient als Nachweis für die erbrachte Leistung und den vereinbarten Preis.

Rechnungen sind ein wichtiges Instrument im Geschäftsverkehr und dienen mehreren Zwecken:

  • Nachweis über erbrachte Leistung und Lieferung
  • Basis für die Zahlung durch den Kunden
  • Buchhalterische Erfassung von Umsatz und offenen Forderungen
  • Nachweis für den Vorsteuerabzug

Nach §14 des Umsatzsteuergesetzes sind Unternehmen verpflichtet, über jede erbrachte Leistung eine Rechnung auszustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung steuerpflichtig oder steuerbefreit ist.

Die Rechnung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie z.B. Name und Anschrift von Rechnungsaussteller und -empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.

Diese Angaben dienen u.a. dazu, die Rechnung prüfen und als Buchungsbeleg verwenden zu können.

Rechnungspflicht

In Deutschland besteht eine gesetzliche Rechnungspflicht für Unternehmer. Diese besagt, dass für jede Lieferung oder sonstige Leistung zwingend eine Rechnung ausgestellt werden muss.

Die Rechnungspflicht gilt für alle Umsätze, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens tätigt. Sie dient in erster Linie der Umsatzbesteuerung und stellt sicher, dass der Staat die entsprechende Mehrwertsteuer erhält.

Wann besteht Rechnungspflicht?

Die Rechnungspflicht besteht grundsätzlich bei allen Umsätzen, die ein Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ausführt. Dazu zählen:

  • Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe
  • Exporte

Eine Rechnung muss spätestens mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums ausgestellt werden, in dem die Leistung ausgeführt wurde.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen besteht keine Rechnungspflicht. Ausnahmen gelten beispielsweise für:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
  • Privatpersonen oder Nicht-Unternehmer als Rechnungsempfänger
  • Umsätze, die der Differenzbesteuerung unterliegen

Wenn die Rechnung den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht beeinträchtigt, kann in Ausnahmefällen auch auf eine Rechnung verzichtet werden. Dennoch ist es empfehlenswert, auch bei Ausnahmen eine Rechnung auszustellen.

Rechnungsangaben

Eine Rechnung muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften bestimmte Pflichtangaben enthalten. Hierzu zählen:

  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.
  • Rechnungsnummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer.
  • Angaben zum Verkäufer: Name, Adresse, und gegebenenfalls Steuernummer des Unternehmens.
  • Angaben zum Käufer: Name und Adresse des Kunden.
  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Menge und Preis: Einzelpreis und Gesamtkosten der Produkte oder Dienstleistungen.
  • Mehrwertsteuer: Angabe der Mehrwertsteuer und deren Höhe.
  • Gesamtbetrag: Endbetrag, der zu zahlen ist.
  • Zahlungsbedingungen: Frist und Zahlungsweise.
  • Leistungsdatum: Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Hinweis auf Steuerbefreiungen oder Übergang der Steuerschuldnerschaft

Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Echtheit und Richtigkeit der Rechnung sicherzustellen. Sie bilden die Grundlage für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung und müssen bei einer Überprüfung durch das Finanzamt nachgewiesen werden können.

Die Nichtbeachtung kann zu Problemen bei der Vorsteuerabzugsberechtigung führen. Unternehmen sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Rechnungen alle geforderten Angaben vollständig enthalten.

Rechnungsform

Rechnungen können grundsätzlich auf Papier oder elektronisch erstellt und versendet werden.

Papier oder elektronisch

Rechnungen auf Papier werden in der Regel handschriftlich oder mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt und per Post verschickt.

Elektronische Rechnungen können per E-Mail mit PDF-Anhang oder im EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) übermittelt werden. E-Rechnungen sind oft praktischer und günstiger, erfordern aber die Zustimmung des Kunden.

Außerdem gelten für E-Rechnungen gesetzliche Vorgaben wie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

Unterschrift

Rechnungen auf Papier müssen vom Rechnungsaussteller eigenhändig unterschrieben werden. Bei E-Rechnungen ist die Unterschrift nicht erforderlich, aber der Aussteller muss eindeutig zu erkennen sein.

Statt einer Unterschrift können auch ein Scan der handschriftlichen Unterschrift oder ein elektronisches Äquivalent wie ein Namenszug eingefügt werden.

Rechnungsarten

Es gibt verschiedene Arten von Rechnungen, die in unterschiedlichen Situationen verwendet werden. Drei häufige Rechnungsarten sind:

Anzahlungsrechnung

Die Anzahlungsrechnung wird vor Beginn der Leistungserbringung gestellt und dient dazu, dem Leistungsempfänger einen Teil der vereinbarten Vergütung im Voraus in Rechnung zu stellen.

Üblicherweise beträgt die Anzahlung 10-30% der Gesamtvergütung. Sobald die Leistung erbracht wurde, wird eine Schlussrechnung gestellt, in der die Anzahlung gegengerechnet wird.

Abschlagsrechnung

Die Abschlagsrechnung wird während eines längerfristigen Leistungszeitraums in regelmäßigen Abständen gestellt, um dem Leistungsempfänger die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagsrechnungen werden später mit der Schlussrechnung verrechnet.

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung wird nach Abschluss der Leistung gestellt. In ihr werden die erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung eventueller Abschlagszahlungen und der Anzahlung endgültig abgerechnet. Die Schlussrechnung bildet damit die Grundlage für die finale Zahlung.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung ist ein wichtiger Teil des Rechnungsprozesses. Nur wer unternehmerisch tätig ist, darf Rechnungen ausstellen. Privatpersonen dürfen prinzipiell keine Rechnung erstellen.

Wer darf Rechnungen ausstellen?

Rechnungen dürfen Unternehmer, Freiberufler und andere Selbständige ausstellen. Dazu zählen:

  • Einzelunternehmer
  • Personen- und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)
  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte etc.)
  • Vereine und Verbände, wenn sie unternehmerisch tätig sind

Rechnungen im Namen der Firma ausstellen dürfen Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch Angestellte können Rechnungen erstellen, wenn der Arbeitgeber sie dazu bevollmächtigt hat.

Form der Rechnungsstellung

Rechnungen können in Papierform oder elektronisch als PDF ausgestellt werden. Elektronische Rechnungen sind zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.

Seit 2011 sind E-Rechnungen den Papierrechnungen gleichgestellt. Sie müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten und elektronisch archiviert werden.

Frist für die Rechnungsstellung

Rechnungen müssen spätestens 6 Monate nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden. Ansonsten verliert der Unternehmer seinen Vorsteuerabzug.

Es gibt aber Ausnahmen von der 6-Monats-Frist. Bei steuerfreien Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro netto gilt die Rechnung noch ohne Frist als ausgestellt.

Zahlungsbedingungen und -fristen

Die Zahlungsbedingungen und -fristen sollten klar in der Rechnung angegeben werden. Üblicherweise gelten in Deutschland folgende Zahlungsfristen:

  • 14 Tage netto bei Lieferung an Privatpersonen
  • 30 Tage netto bei Lieferung an Unternehmen
  • 60-90 Tage netto bei größeren Aufträgen oder längerfristigen Kundenbeziehungen

Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen, auch ohne eine Mahnung zu versenden.

Die Höhe der Verzugszinsen beträgt bei Geschäften zwischen Unternehmen derzeit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Verträgen mit Verbrauchern liegt der Zinssatz bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Verbindlichkeit des elektronischen Formates

Unabhängig vom Bestellwert müssen Rechnungsversender seit dem 1. April 2023 Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und an Rechnungsempfänger versenden. Dazu können sie sich der Hilfe von Rechnungsversendern bedienen.

Wer Rechnungen versendet, aber nicht über die technischen Mittel verfügt, um elektronische Rechnungen für andere internationale Einkäufe zu versenden und zu empfangen, ist von der Verpflichtung ausgenommen.

Ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung müssen Rechnungsversender Rechnungen, die nach Absatz 1 ausgestellt und übermittelt wurden, elektronisch empfangen und verarbeiten.

Die Originalrechnung ist eine Rechnung, die elektronisch versandt wurde.
Bis sie elektronisch beim Auftraggeber eingeht, muss sie digital und revisionssicher bei demjenigen archiviert werden, der die nachfolgende vertragliche Vereinbarung über den Empfang und die Weiterleitung geprüfter und vorgelegter elektronischer Rechnungen innehat.

Eine Rechnung gilt bei Rechnungsempfängern, als eingegangen, wenn sie versendet wurde. Die Rechnungsempfänger müssen über das Bereitstellungsdatum informiert werden.

Rechnungen, die unter die Ausnahmeregelungen des Abschnitts 10 fallen, sind von der Verpflichtung nach Absatz, Rechnungen elektronisch auszustellen, ausgenommen.

Vertragsklauseln, die eine elektronische Rechnungsstellung vorschreiben, bleiben hiervon unberührt.

Inhalt der elektronischen Rechnung

Zusätzlich zu den vom Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Rechnungsbestandteilen muss die elektronische Rechnung mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  1. Eine Leitweg-Identifikationsnummer
  2. Die Bankverbindung
  3. Die Zahlungsmethoden
  4. E-Mail Adresse des Rechnungsstellers.

Die elektronische Rechnung muss zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Angaben folgende Informationen enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei der Bestellung mitgeteilt wurden:

  1. Die Lieferantennummer
  2. Eine Bestellnummer

Die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen, die in Verfahren zur Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszustellen sind.

Mahnwesen

Im Rahmen des Mahnwesens ist die Rechnungserstellung der erste Schritt, um Zahlungsansprüche gegenüber Kunden geltend zu machen.

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ist es wichtig, dass Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten und fristgerecht versendet werden. Wenn ein Kunde die Rechnung nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels begleicht, tritt das Mahnwesen in Kraft.

Eine Mahnung ist ein Aufforderungsschreiben an den Kunden, die ausstehende Zahlung zu leisten. In der Regel wird eine Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels versendet, und es kann mehrere Mahnstufen geben, die jeweils mit einer Frist für die Zahlung versehen sind.

Es ist üblich, dass die erste Mahnung freundlich formuliert wird und als Zahlungserinnerung dient, während weitere Mahnungen zunehmend Nachdruck verleihen können und möglicherweise auch Mahngebühren oder Verzugszinsen beinhalten.

Das Mahnwesen ist ein wichtiger Bestandteil des Debitorenmanagements und trägt dazu bei, die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Es ist daher wichtig, dass das Mahnwesen systematisch und konsequent durchgeführt wird, um effektiv zu sein.

Eine korrekte und rechtzeitige Rechnungserstellung bildet die Grundlage für ein funktionierendes Mahnwesen. Für weitere Informationen können Sie sich auf Seiten wie sevDesk oder Für Gründer informieren, die sich mit dem Thema Mahnwesen und den damit verbundenen Prozessen beschäftigen.

Rechnungskorrektur

Bei der Rechnungserstellung kann es vorkommen, dass Fehler auftreten, die eine Rechnungskorrektur notwendig machen.

Eine Rechnungskorrektur ist erforderlich, wenn inhaltliche oder rechnerische Fehler in einer Rechnung enthalten sind, insbesondere bei wichtigen Pflichtangaben wie Rechnungsnummer, Beträge, Steuersatz oder der Leistungsbeschreibung.

Die korrekte Durchführung einer Rechnungskorrektur ist wichtig, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Prozess involviert in der Regel die Erstellung einer neuen Rechnung, die die fehlerhafte Rechnung ersetzt, oder einer Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt.

Danach wird eine korrigierte Rechnung ausgestellt. Es ist wesentlich, dass die korrigierte Rechnung auf die ursprüngliche Rechnung verweist und alle korrekten Angaben enthält.

Einige Quellen, die detailliertere Informationen über Rechnungskorrekturen bieten, sind Qonto, wo ein Leitfaden zur Korrekturrechnung bereitgestellt wird, und Lexoffice, welche erklärt, wie die Rechnungskorrektur mit einer Stornorechnung durchgeführt wird.

Diese Ressourcen können hilfreich sein, um den Prozess der Rechnungskorrektur besser zu verstehen und korrekt anzuwenden.

Rechnungsvorlagen

Hier sind einige Optionen für Rechnungsvorlagen, die du in Betracht ziehen kannst:

  1. Invoice Simple: Es gibt mehrere kostenlose Rechnungsvorlagen, die auf freiberufliche Projekte mit Einzelverbindungsnachweis und Zeiterfassung zugeschnitten sind. Du kannst diese Vorlagen herunterladen und nach deinen Bedürfnissen anpassen.
  2. Invoice Home: Hier findest du über 100 professionell gestaltete Rechnungsvorlagen, die du mit deinem Logo personalisieren und mit wichtigen Details wie dem Namen deines Unternehmens, deiner Adresse, den Einzelposten, den Steuern, den Gesamtbeträgen und den Laufzeiten anpassen kannst. Du kannst die Rechnungen direkt per E-Mail verschicken und online mit PayPal oder Kredit-/Debitkarten bezahlen.
  3. Microsoft Create: Microsoft bietet anpassbare Rechnungsvorlagen, die deinen Rechnungen einen professionellen Touch geben. Du kannst Word verwenden, um die Farbschemata, Elemente und Schriftarten in deinem Design anzupassen, und Excel-Vorlagen, um automatisch Summen zu berechnen. Du kannst auch das Logo deiner Marke oben auf deiner Rechnung einfügen.
  4. Canva: Canva bietet kostenlose, druckbare und bearbeitbare Rechnungsvorlagen, die du an deine Marke anpassen kannst[6]. Mit diesen Vorlagen kannst du deine Kunden mit einer schönen und markengerechten Rechnung beeindrucken.

Dies sind nur ein paar Beispiele für Rechnungsvorlagen. Du kannst diese Optionen erkunden und diejenige auswählen, die am besten zu deinen Bedürfnissen und deinem Branding passt.

Rechnungssoftware

Die Verwendung von Rechnungssoftware ist entscheidend, um den Prozess der Rechnungserstellung zu vereinfachen und zu optimieren.

Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Automatisierung: Rechnungssoftware ermöglicht die Automatisierung von wiederkehrenden Rechnungen, was Zeit spart und menschliche Fehler minimiert.
  • Professionelle Gestaltung: Mit Rechnungssoftware können professionell aussehende Rechnungen erstellt werden, die das Markenimage stärken und die Kundenbeziehung verbessern.
  • Verwaltung von Kundendaten: Die Software kann Kundendaten speichern, was die Erstellung von Rechnungen für wiederkehrende Kunden erleichtert.
  • Verfolgung von Zahlungen: Einige Rechnungssoftware bietet Funktionen zur Verfolgung von Zahlungseingängen und offenen Rechnungen.
  • Integration mit Buchhaltung: Viele Rechnungssoftwarelösungen lassen sich nahtlos in Buchhaltungssoftware integrieren, was die Datenkonsistenz gewährleistet.
  • Archivierung: Elektronische Rechnungen können leicht archiviert werden, um die GoBD-Anforderungen zur Aufbewahrung zu erfüllen.

Steuervorschriften, beim Verkauf ins Ausland

Der Verkauf innerhalb deines Landes ist weniger einschüchternd, denn du kennst die Steuervorschriften und weißt, was du in der Rechnung selbst brauchst.

Die Frage ist, was ist, wenn du international verkaufst? Gelten dann die gleichen Regeln für die Rechnungsstellung?

Wenn du ein Online-Händler bist, möchtest du vielleicht auch außerhalb deines Landes expandieren und deine Produkte und Dienstleistungen international verkaufen.

Denke daran, dass die Steuerbehörden bei Verkäufen ins Ausland in der Regel strenger sind, weshalb du bei internationalen Lieferungen immer eine ordnungsgemäße Steuerrechnung ausstellen solltest.

In einigen Ländern muss dein Unternehmen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen.

Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, die Rechnungen zusammen mit Rücksendeformularen und Lieferscheinen in ihre Versandpakete zu legen.

Hier sind einige Tipps, die du beachten solltest, bevor du mit dem Verkauf in einem bestimmten Land beginnst, das nicht dein Heimatland ist.

  1. Welche Steuervorschriften gelten in dem betreffenden Land oder Rechtsgebiet?
  2. Musst du deinem Kunden Steuern in Rechnung stellen?
  3. Ist dein Rechnungsdesign mit den Steuergesetzen des Landes vereinbar?
  4. In welcher Sprache sollten deine Rechnungen erstellt werden?
  5. Welche Pflichtangaben musst du machen, wenn du international verkaufst?

Denke daran, dass die Gesetze und Steuervorschriften in jedem Land unterschiedlich sind und du deine Rechnungen daher möglicherweise an die Gegebenheiten des jeweiligen Landes anpassen musst, um die Vorschriften einzuhalten.

Das kann ein langwieriger Prozess sein, wenn du nicht weißt, wie und wo du anfangen sollst.

Best Practices für die Rechnungsstellung

Hier sind ein paar Best Practices für die Rechnungsstellung, die dir den Alltag erleichtern und deine Kunden dazu bringen, schneller zu zahlen:

  • Versende deine Rechnungen online, damit es einfacher ist, sie erneut zu verschicken, zu speichern und Rechnungserinnerungen an deine Kunden zu schicken.
  • Verkürze deine Zahlungsfristen auf 14 Tage, damit du verspätete und unbezahlte Rechnungen vermeiden kannst.
  • Akzeptiere Einzahlungen und Autogrammen vor Ort, um Zahlungen schneller einzuziehen und den Cashflow zu verbessern
  • Erleichtere deinen Kunden die Zahlung, indem du ihnen die Möglichkeit gibst, online oder per Kreditkarte vor Ort zu bezahlen.
  • Verwende Rechnungsvorlagen oder Rechnungssoftware, um saubere Aufzeichnungen zu führen.

Schließlich sollte die Rechnungsstellung so weit wie möglich automatisiert werden. Durch die Automatisierung von Prozessen wie Erstellung, Zustellung und Zahlungsverfolgung sparst du deinem Unternehmen Zeit, reduzierst menschliche Fehler und maximierst die Effizienz.

Akzeptierte Bezahlmöglichkeiten einbeziehen

Effektive Rechnungsstellung bedeutet, dass du es deinen Kunden leicht machst, dich zu bezahlen. Je mehr Bezahlmöglichkeiten du akzeptierst, desto einfacher ist es für deine Kunden, dich zu bezahlen.

Wenn möglich, akzeptiere Kreditkarten, PayPal oder Google Pay.

Wenn du dich nicht um die Akzeptanz von Kreditkarten über ein separates Händlerkonto kümmern willst, solltest du einen Anbieter nutzen.

Du musst dich nur um ein einziges Konto kümmern, und alles wird zu einem günstigen Preis verwaltet. Das ist viel einfacher, als ein Händlerkonto einzurichten und dann auch noch andere Bezahlmöglichkeiten zu organisieren.

Du kannst auch PayPal und andere kostenlose Person-zu-Person-Zahlungen akzeptieren, um Kosten für Fintech zu sparen.

GoBD

Bei der Rechnungserstellung in Deutschland müssen Unternehmen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, auch bekannt als GoBD, beachten.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass elektronische Dokumente und Aufzeichnungen den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen und im Falle einer Prüfung nachvollziehbar, vollständig, korrekt und unveränderlich sind.

Dazu gehört auch, dass die elektronischen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten und auf eine bestimmte Art und Weise archiviert werden müssen. Die GoBD-Konformität ist daher für alle Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, von großer Bedeutung.