Mit unserem kostenlosen MwSt.-Rechner kannst du Netto- und Bruttopreise schnell umrechnen und den enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag ermitteln. Wähle einfach den Steuersatz von 19 % oder 7 %, gib deinen Betrag ein und erhalte sofort das Ergebnis.
Der Rechner eignet sich für Rechnungen, Angebote, Preisberechnungen, Buchhaltung und die schnelle Kontrolle von Brutto- und Nettobeträgen.
Jetzt Mehrwertsteuer berechnen: Betrag eingeben, Steuersatz auswählen und Ergebnis erhalten.

MwSt. berechnen: Netto und Brutto richtig umrechnen
Für die Berechnung gibt es zwei grundlegende Fälle.
Netto → Brutto
Wenn du einen Nettopreis hast und die Umsatzsteuer hinzurechnen möchtest:
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)
Bei 19 %:
Brutto = Netto × 1,19
Bei 7 %:
Brutto = Netto × 1,07
Beispiel mit 100 € netto:
- 19 % MwSt. = 19,00 €
- Brutto = 119,00 €
Bei 7 %:
- 7 % MwSt. = 7,00 €
- Brutto = 107,00 €
Brutto → Netto
Wenn die Umsatzsteuer bereits im Preis enthalten ist:
Netto = Brutto ÷ 1,19 bei 19 %
bzw.
Netto = Brutto ÷ 1,07 bei 7 %
Beispiel:
119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto
Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt damit 19 €.
Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis herausrechnen
Bei 19 %:
MwSt. = Brutto × 19 / 119
Bei 7 %:
MwSt. = Brutto × 7 / 107
Das ist wichtig, weil du bei einem Bruttopreis nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen darfst.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2026 in Deutschland?
Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
| Steuersatz | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 19 % | Regelsteuersatz | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 7 % | Ermäßigter Steuersatz | Bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Leistungen und weitere gesetzlich begünstigte Umsätze |
| 0 % | Nullsteuersatz | Bestimmte Photovoltaikanlagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen |
Welche Leistung tatsächlich mit 7 %, 19 % oder 0 % besteuert wird, hängt vom konkreten Umsatz und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die EU gibt den Mitgliedstaaten den Rahmen für die Umsatzsteuersätze vor; die einzelnen Staaten legen ihre konkreten Sätze innerhalb dieses Rahmens fest.
Gastronomie: 7 % auf Speisen seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen. Getränke sind davon ausgenommen und werden grundsätzlich weiterhin mit 19 % besteuert.
Bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken kann eine Aufteilung des Gesamtpreises erforderlich sein. Hier gelten besondere umsatzsteuerliche Regeln.
Photovoltaik und 0 % Umsatzsteuer
Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt der Nullsteuersatz. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2023 und ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Eine pauschale Aussage wie „bis 30 kWp = 0 %“ ist deshalb zu kurz gegriffen: Das BMF weist beispielsweise darauf hin, dass PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden auch bei einer Leistung von mehr als 30 kWp begünstigt sein können.
Beispiele: 19 % und 7 % Mehrwertsteuer
Beispiel 1: 100 € netto mit 19 %
Nettopreis: 100,00 €
Mehrwertsteuer:
100 € × 19 % = 19,00 €
Bruttopreis:
100 € + 19 € = 119,00 €
Beispiel 2: 30 € netto mit 7 %
Nettopreis: 30,00 €
Mehrwertsteuer:
30 € × 7 % = 2,10 €
Bruttopreis:
30 € + 2,10 € = 32,10 €
Beispiel 3: 119 € brutto mit 19 %
Bruttopreis: 119,00 €
Nettopreis:
119 € ÷ 1,19 = 100,00 €
Enthaltene Umsatzsteuer:
119 € − 100 € = 19,00 €
Beispiel 4: 107 € brutto mit 7 %
Bruttopreis: 107,00 €
Nettopreis:
107 € ÷ 1,07 = 100,00 €
Enthaltene Umsatzsteuer:
107 € − 100 € = 7,00 €
Brutto, Netto, Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt
Netto bedeutet bei einer umsatzsteuerpflichtigen Rechnung grundsätzlich: Der Betrag ohne Umsatzsteuer.
Brutto bedeutet: Der Betrag einschließlich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer ist die Steuer, die ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen auf seine steuerpflichtigen Umsätze berechnet und vereinnahmt.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer bei betrieblichen Einkäufen an andere Unternehmer bezahlt und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – abziehen kann.
Vereinfacht ergibt sich:
Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer = Umsatzsteuer-Zahllast
Beispiel:
Ein Unternehmen stellt Kunden 1.900 € Umsatzsteuer in Rechnung und hat 700 € abziehbare Vorsteuer.
1.900 € − 700 € = 1.200 € Zahllast
Für den tatsächlichen Vorsteuerabzug müssen insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen an die Rechnung erfüllt sein.
Was ist 2026 bei der Umsatzsteuer neu?
Bei der Umsatzsteuer haben sich insbesondere bei der E-Rechnung, der Kleinunternehmerregelung und der Gastronomie wichtige Änderungen ergeben.
E-Rechnung im B2B-Bereich
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Grundsätzlich ist eine elektronische Rechnung vorgesehen, allerdings gelten Übergangsregelungen.
Bis Ende 2026 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen ausgestellt werden. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € verlängert sich die Übergangsregelung bis Ende 2027.
Wichtig: Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn es nicht die erforderlichen strukturierten Daten enthält.
Seit 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich außerdem in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung neue Umsatzgrenzen. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung darf der Gesamtumsatz des Vorjahres 25.000 € nicht überschritten haben und der Gesamtumsatz des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht überschreiten. Wird die laufende Grenze überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei.
Kleinunternehmer weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihren steuerfreien Umsätzen nach § 19 UStG aus. Im Gegenzug besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Der Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 €, ist grundsätzlich der Kalendermonat maßgeblich. Bei einer Steuer von höchstens 2.000 € kann das Finanzamt den Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen befreien.
Für Existenzgründer gelten besondere Regelungen.
Häufige Fehler bei der MwSt.-Berechnung
1. 19 % vom Brutto abziehen
Das ist der häufigste Rechenfehler.
Bei 119 € brutto sind nicht einfach 119 € − 19 % = 96,91 € netto.
Richtig:
119 € ÷ 1,19 = 100 € netto
Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19 €.
2. Den falschen Steuersatz verwenden
Nicht jede Ware und Dienstleistung wird mit 19 % besteuert. Bei bestimmten Umsätzen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % oder eine Steuerbefreiung bzw. der Nullsteuersatz.
Bei gemischten Rechnungen müssen die Positionen deshalb korrekt zugeordnet werden.
3. Rundungsfehler
Bei mehreren Rechnungspositionen können unterschiedliche Rundungsmethoden zu Cent-Differenzen führen.
Für Rechnungen und Buchhaltung sollte deshalb eine einheitliche Berechnungsmethode verwendet werden. Bei größeren oder steuerlich komplexen Sachverhalten sollte die konkrete Vorgehensweise mit der Buchhaltung oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
4. Umsatzsteuer und Vorsteuer verwechseln
Umsatzsteuer wird auf eigene steuerpflichtige Umsätze berechnet.
Vorsteuer ist die abziehbare Umsatzsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen.
Beide Größen sind für die Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast miteinander zu verrechnen.
Wofür kannst du den MwSt.-Rechner verwenden?
Der Rechner eignet sich unter anderem für:
- Rechnungen: Netto- und Bruttopreise berechnen
- Angebote: Verkaufspreise inklusive Umsatzsteuer kalkulieren
- Eingangsrechnungen: enthaltene Umsatzsteuer kontrollieren
- Buchhaltung: Umsatzsteuerbeträge schnell prüfen
- Online-Shops: Netto- und Bruttopreise vergleichen
- E-Commerce: Preise für B2C und B2B kalkulieren
- Selbstständige: Rechnungen und Angebote kontrollieren
- Unternehmen: Preislisten und Kalkulationen überprüfen
- Kleinunternehmer: Preise ohne Umsatzsteuerausweis kalkulieren
- Schnelle Kontrollen: Steuerbeträge ohne Taschenrechner berechnen
Der Rechner ersetzt dabei keine steuerliche Beratung und entscheidet nicht, welcher Umsatzsteuersatz auf einen konkreten Umsatz anzuwenden ist.
Häufige Fragen zum MwSt.-Rechner
Wie berechne ich 19 % Mehrwertsteuer?
Bei einem Nettobetrag von 100 €:
100 € × 19 % = 19 € MwSt.
Der Bruttobetrag beträgt:
100 € + 19 € = 119 €
Wie rechne ich 19 % aus einem Bruttobetrag heraus?
Bei 119 € brutto:
119 € ÷ 1,19 = 100 € netto
Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt:
19 €
Wie berechne ich 7 % Mehrwertsteuer?
Bei 100 € netto:
100 € × 7 % = 7 € MwSt.
Der Bruttopreis beträgt 107 €.
Wie rechne ich 7 % aus einem Bruttobetrag heraus?
Bei 107 € brutto:
107 € ÷ 1,07 = 100 € netto
Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 7 €.
Was bedeutet „inkl. MwSt.“?
„Inklusive MwSt.“ bedeutet, dass die Umsatzsteuer bereits im angegebenen Bruttopreis enthalten ist.
Beispiel:
119 € inkl. 19 % MwSt. = 100 € netto + 19 € Umsatzsteuer
Was bedeutet „zzgl. MwSt.“?
„Zzgl. MwSt.“ bedeutet, dass zunächst der Nettopreis angegeben wird und die Umsatzsteuer noch hinzukommt.
Beispiel:
100 € zzgl. 19 % MwSt. = 119 € brutto
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Im deutschen Steuerrecht ist Umsatzsteuer der gesetzliche Begriff. „Mehrwertsteuer“ bzw. „MwSt.“ ist die im Alltag und Geschäftsverkehr sehr häufig verwendete Bezeichnung.
Wie hoch sind die Umsatzsteuersätze in Deutschland 2026?
Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Daneben gibt es steuerfreie Umsätze und bestimmte Umsätze mit einem Nullsteuersatz.
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
Für umsatzsteuerliche Zwecke sind Rechnungen grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Bei E-Rechnungen muss insbesondere der strukturierte Teil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.
Gibt es in anderen EU-Ländern andere Mehrwertsteuersätze?
Ja. Die EU-Mitgliedstaaten legen ihre Umsatzsteuersätze innerhalb des europäischen Rechtsrahmens selbst fest. Der allgemeine EU-Rahmen sieht für den Standardsatz mindestens 15 % vor; einzelne Länder können darüber hinausgehen und unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Sätze anwenden.
Für grenzüberschreitende Verkäufe sollte deshalb nicht einfach der deutsche Steuersatz übernommen werden. Je nach Kunde, Ware, Leistung, Lieferort und Umsatzschwellen können andere umsatzsteuerliche Regeln gelten.
Kann ich den MwSt.-Rechner für meine Steuererklärung verwenden?
Der Rechner eignet sich zur Berechnung und Kontrolle einzelner Beträge. Er ersetzt keine Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung oder steuerliche Prüfung.
Bei Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Importen, Steuerbefreiungen, OSS, Kleinunternehmerregelung oder besonderen Leistungsorten gelten zusätzliche Vorschriften.
Fazit: MwSt. schnell und korrekt berechnen
Mit dem MwSt.-Rechner kannst du die wichtigsten Standardberechnungen in wenigen Sekunden durchführen:
- Netto → Brutto
- Brutto → Netto
- Umsatzsteuer hinzufügen
- enthaltene Umsatzsteuer herausrechnen
- 19 % berechnen
- 7 % berechnen
Die wichtigsten Formeln auf einen Blick:
19 % auf Netto:
Netto × 1,19 = Brutto
7 % auf Netto:
Netto × 1,07 = Brutto
19 % aus Brutto herausrechnen:
Brutto ÷ 1,19 = Netto
7 % aus Brutto herausrechnen:
Brutto ÷ 1,07 = Netto
Enthaltene 19 % MwSt.:
Brutto × 19 / 119
Enthaltene 7 % MwSt.:
Brutto × 7 / 107
Damit kannst du die häufigsten Netto-Brutto- und Brutto-Netto-Berechnungen direkt online erledigen.
Hinweis: Die Informationen beziehen sich auf den Stand 2026 und dienen der allgemeinen Information. Bei steuerlichen Einzelfällen, insbesondere bei Sonderregelungen, internationalen Umsätzen oder der Einordnung eines konkreten Produkts bzw. einer Leistung, sollte die aktuelle Rechtslage geprüft bzw. steuerlicher Rat eingeholt werden.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Umsatzsteuergesetz, Europäische Kommission.







