Was kann man von der Steuer absetzen?

Heute geht es um eine der häufigsten Fragen, wenn es um die steuerliche Situation geht: Was ist steuerlich absetzbar? So verwirrend Steuern auch sein können, so wichtig ist es, zu verstehen, was absetzbar ist und was nicht, um deine Steuervorteile zu maximieren.

Wir erklären dir in diesem Post, was man von der Steuer absetzen kann, und geben dir einen umfassenden Leitfaden an die Hand, der dir hilft, dich bei deinen Steuern zurechtzufinden.

Betriebsausgaben: Definition und Bedeutung

Definition von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind die Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens entstehen. Diese Ausgaben dienen der Aufrechterhaltung und dem Betrieb des Unternehmens und sind steuerlich absetzbar.

Betriebsausgaben umfassen typischerweise Aufwendungen für Material, Personal, Miete, Energie, Transport, Werbung, Versicherungen und Abschreibungen von Anlagevermögen.

Bedeutung von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind von zentraler Bedeutung für die Gewinnermittlung und die Versteuerung von Unternehmen. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast, da sie als Betriebskosten steuerlich absetzbar sind.

Durch die sorgfältige Erfassung und Dokumentation von Betriebsausgaben können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren und ihre finanzielle Situation verbessern. Daher ist die genaue Kenntnis der Betriebsausgaben und ihrer steuerlichen Behandlung für Unternehmer und Steuerberater essentiell.

Fahrzeugkosten und Reisekosten

Unternehmer können verschiedene Fahrzeugkosten steuerlich absetzen, insbesondere wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

  • Anschaffungskosten: Diese werden über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs abgeschrieben.
  • Leasingraten: Monatliche Leasingzahlungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Betriebskosten: Dazu gehören Ausgaben für Treibstoff, Öl, Wartung und Reparaturen.
  • Versicherung und Steuern: Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern können ebenfalls abgesetzt werden.
  • Abschreibung: Die Kosten für das Fahrzeug können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Reisekosten

Reisekosten, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören:

  • Fahrtkosten: Kosten für die Nutzung eines privaten oder Firmenfahrzeugs, Bahn- oder Flugtickets können abgesetzt werden. Für Pkw gibt es eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer.
  • Übernachtungskosten: Hotelkosten und andere Übernachtungskosten können abgesetzt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.
  • Verpflegungsmehraufwand: Für Reisen, die länger als 8 Stunden dauern, kann ein Pauschalbetrag für Verpflegung angesetzt werden. Die Höhe dieser Pauschalen variiert je nach Reisedauer und Ziel.
  • Sonstige Reisekosten: Dazu gehören Kosten für Parkgebühren, Mautgebühren und sonstige Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen.

Büromaterial und Betriebsmittel

Unternehmer können verschiedene Ausgaben für Büromaterial steuerlich absetzen. Diese Kosten umfassen:

  • Papier und Schreibwaren: Kosten für Papier, Stifte, Notizblöcke, Umschläge und andere Schreibwaren.
  • Drucker und Zubehör: Ausgaben für Drucker, Toner, Tintenpatronen und Druckerpapier.
  • Büroausstattung: Kosten für kleinere Bürogeräte wie Taschenrechner, Aktenvernichter und Laminiergeräte.
  • Organisationsmaterial: Kosten für Ordner, Register, Kalender und andere organisatorische Hilfsmittel.

Betriebsmittel

Betriebsmittel sind essenziell für die Produktion und den Betrieb eines Unternehmens und können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Zu den Betriebsmitteln gehören:

  • Maschinen und technische Anlagen: Kosten für die Anschaffung und Wartung von Maschinen, die in der Produktion eingesetzt werden.
  • Werkzeuge und Geräte: Kleinere Werkzeuge und Geräte, die für die tägliche Arbeit notwendig sind.
  • Büromöbel: Anschaffungskosten für Schreibtische, Stühle, Regale und andere Büromöbel.
  • IT-Ausstattung: Kosten für Computer, Laptops, Monitore, Server und Netzwerkausstattung.
  • Software und Lizenzen: Ausgaben für beruflich genutzte Software und die dazugehörigen Lizenzen .

Durch die Absetzung dieser Kosten können Unternehmer ihre steuerliche Belastung reduzieren und somit ihre Betriebsausgaben effektiv managen.

Miete und Immobilienkosten

Unternehmer können verschiedene Kosten im Zusammenhang mit der Miete und Nutzung von Immobilien steuerlich absetzen. Diese Kosten umfassen:

Mietkosten

  • Miete für Geschäftsräume: Die monatliche Miete für Büroräume, Werkstätten oder Lagerhallen kann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Nebenkosten: Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr und andere Nebenkosten, die in der Miete enthalten sind oder separat abgerechnet werden, sind ebenfalls abzugsfähig.

Instandhaltung und Reparaturen

  • Wartung und Reparaturen: Kosten für die Instandhaltung und Reparatur von gemieteten Geschäftsräumen können abgesetzt werden. Dies umfasst auch kleinere Renovierungsarbeiten.
  • Modernisierung: Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen, die den Wert der Immobilie erhalten oder erhöhen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Immobilienkosten bei Eigentum

  • Abschreibung: Wenn die Immobilie im Besitz des Unternehmens ist, können die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies erfolgt in der Regel linear über einen festgelegten Zeitraum.
  • Finanzierungskosten: Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer für die Immobilie kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Versicherung: Kosten für Gebäudeversicherungen, die das Eigentum gegen Schäden absichern, können steuerlich geltend gemacht werden.

Durch die Absetzung dieser Kosten können Unternehmer ihre steuerliche Belastung reduzieren und die finanziellen Mittel effizienter für den Betrieb einsetzen.

Personalkosten und Sozialabgaben

Personalkosten sind ein bedeutender Teil der Betriebsausgaben und umfassen verschiedene Komponenten, die steuerlich absetzbar sind:

  • Gehälter und Löhne: Die direkten Zahlungen an Mitarbeiter für ihre Arbeit sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere Boni können ebenfalls abgesetzt werden.
  • Sachbezüge: Leistungen wie Dienstwagen, Essensgutscheine oder andere Sachleistungen an Mitarbeiter sind abzugsfähig.

Sozialabgaben

Sozialabgaben sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Personalkosten und beinhalten:

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für ihre Mitarbeiter zahlen. Diese Beiträge sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Krankenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt in der Regel 7,3 % des Bruttogehalts.
  • Pflegeversicherung: Der Arbeitgeberanteil liegt bei etwa 1,525 % des Bruttogehalts.
  • Rentenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt 9,3 % des Bruttogehalts.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,2 % des Bruttogehalts.
  • Unfallversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind ebenfalls abzugsfähig. Diese Beiträge variieren je nach Gefahrenklasse des Unternehmens und werden von der Berufsgenossenschaft festgelegt.
  • Umlagen U1 und U2: Arbeitgeber müssen Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und zur Mutterschaftsaufwendungen (U2) zahlen. Diese Umlagen sind ebenfalls absetzbar.

Durch die Absetzung dieser Kosten können Unternehmen ihre steuerliche Belastung reduzieren und ihre finanziellen Mittel effizienter für den Betrieb einsetzen.

Beratungs- und Fortbildungskosten

Kosten für Beratungen und Fortbildungen können von Unternehmen steuerlich abgesetzt werden, da sie zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse beitragen.

Beratungskosten

  • Steuerberatung: Kosten für die Inanspruchnahme von Steuerberatern zur Erstellung von Steuererklärungen und zur steuerlichen Beratung sind vollständig absetzbar (Quelle).
  • Rechtsberatung: Ausgaben für anwaltliche Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen, sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Unternehmensberatung: Kosten für externe Berater, die das Unternehmen in strategischen, organisatorischen oder operativen Fragen unterstützen, können abgesetzt werden.
  • IT-Beratung: Beratungskosten im Zusammenhang mit der Implementierung und Wartung von IT-Systemen sind ebenfalls abzugsfähig.

Fortbildungskosten

Fortbildungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter oder des Unternehmers selbst stehen:

  • Kurs- und Lehrgangsgebühren: Kosten für die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Lehrgängen oder Abendkursen sind vollständig absetzbar (Quelle).
  • Reise- und Übernachtungskosten: Ausgaben für Reisen und Übernachtungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Fortbildungen entstehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
  • Fachliteratur: Kosten für Bücher, Fachzeitschriften und andere Materialien, die für die Weiterbildung benötigt werden, sind abzugsfähig.
  • E-Learning und Online-Kurse: Gebühren für Online-Kurse und E-Learning-Plattformen sind ebenfalls absetzbar (Quelle).

Durch die Absetzung dieser Kosten können Unternehmen ihre steuerliche Belastung reduzieren und gleichzeitig in die Qualifikation und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren.

Werbung und Marketing

Werbung und Marketing sind essenzielle Ausgaben für Unternehmen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Marktpräsenz zu stärken. Diese Kosten sind in der Regel vollständig steuerlich absetzbar.

Klassische Werbung

  • Printmedien: Kosten für Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Flyern sind absetzbar (Quelle).
  • Plakate und Außenwerbung: Ausgaben für Plakatwerbung, Werbetafeln und andere Außenwerbemaßnahmen können ebenfalls geltend gemacht werden.
  • Radio und Fernsehen: Kosten für Werbespots im Radio und Fernsehen sind vollständig absetzbar.

Online-Marketing

  • Suchmaschinenwerbung (SEA): Ausgaben für bezahlte Anzeigen bei Suchmaschinen wie Google Ads sind absetzbar (Quelle).
  • Social Media Marketing: Kosten für Werbung auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Content Marketing: Ausgaben für die Erstellung und Verbreitung von Inhalten wie Blogposts, Videos und Infografiken können steuerlich geltend gemacht werden.
  • E-Mail-Marketing: Kosten für E-Mail-Marketing-Kampagnen, einschließlich der Nutzung von E-Mail-Marketing-Software, sind absetzbar.

Veranstaltungen und Sponsoring

  • Messen und Events: Kosten für die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen sind absetzbar. Dies umfasst Standgebühren, Reisekosten und Kosten für Werbematerialien.
  • Sponsoring: Ausgaben für Sponsoring-Aktivitäten, bei denen das Unternehmen als Sponsor auftritt und im Gegenzug Werbung erhält, sind ebenfalls abzugsfähig.

Sonstige Marketingausgaben

  • Werbegeschenke: Kosten für kleine Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner sind bis zu einem bestimmten Betrag absetzbar. In Deutschland liegt dieser Betrag bei 35 Euro pro Jahr und Empfänger

Versicherung und Vorsorgeaufwendungen

Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen sind wichtige Kosten, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen steuerlich relevant sind. Diese Ausgaben können in der Regel als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Versicherungen

  • Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind vollständig absetzbar (Quelle).
  • Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können ebenfalls abgesetzt werden.
  • Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu privaten Altersvorsorgeverträgen (wie Riester- oder Rürup-Rente) sind steuerlich absetzbar (Quelle).
  • Arbeitslosenversicherung: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Haftpflichtversicherung: Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden (Quelle).
  • Unfallversicherung: Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind ebenfalls absetzbar.

Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen umfassen alle Ausgaben, die der Absicherung und Vorsorge für die Zukunft dienen:

  • Altersvorsorge: Beiträge zu staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente oder der Rürup-Rente sind absetzbar. Für die Rürup-Rente gibt es spezielle Höchstbeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können (Quelle).
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen können ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, nicht jedoch die Kaskoversicherung (Quelle).

Diese Absetzungen helfen dabei, die steuerliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig wichtige Absicher

Bewirtungskosten und Geschenke

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern entstehen. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Geschäftlich veranlasste Bewirtung: Bewirtungskosten, die aus geschäftlichen Anlässen entstehen, sind zu 70 % steuerlich absetzbar (Quelle).
  • Dokumentation: Es ist wichtig, dass die Bewirtungskosten ordnungsgemäß dokumentiert werden. Dazu gehören der Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer, der Ort und die Höhe der Kosten. Ein Beleg muss ebenfalls vorliegen.
  • Private Bewirtung: Bewirtungskosten aus privaten Anlässen, wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, sind nicht absetzbar (Quelle).

Geschenke

Geschenke an Geschäftspartner können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, allerdings gelten hier strengere Regeln und Höchstgrenzen.

  • Höchstbetrag: Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu einem Betrag von 50 EUR pro Person und Jahr absetzbar. Dieser Betrag umfasst auch die nicht abziehbare Umsatzsteuer (Quelle).
  • Dokumentation: Auch hier ist eine ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich. Es muss klar erkennbar sein, wer das Geschenk erhalten hat und aus welchem Anlass es überreicht wurde.
  • Nicht abzugsfähige Geschenke: Geschenke, die den Höchstbetrag überschreiten oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert sind, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Durch die Einhaltung dieser Regeln können Unternehmen sicherstellen, dass sie die maximal möglichen Steuervergünstigungen für Bewirtungskosten und Geschenke erhalten.

Abschreibungen auf Anlagevermögen

Abschreibungen auf Anlagevermögen sind ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung und des Finanzmanagements eines Unternehmens. Sie erfassen die Wertminderung von Vermögenswerten über deren Nutzungsdauer.

Arten von Abschreibungen

  1. Lineare Abschreibung: Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Dies ist die am häufigsten verwendete Methode.
  2. Degressive Abschreibung: Hierbei wird ein konstanter Prozentsatz vom Restbuchwert des Anlageguts abgeschrieben, was zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren führt. Diese Methode ist in einigen Ländern steuerlich eingeschränkt.
  3. Leistungsabhängige Abschreibung: Diese Methode basiert auf der tatsächlichen Nutzung oder Leistung des Anlageguts, z.B. Abschreibungen basierend auf der Anzahl der produzierten Einheiten oder gefahrenen Kilometer.

Abschreibungsregeln und -methoden

  • Anschaffungswert: Die Abschreibung beginnt mit dem Anschaffungs- oder Herstellungswert des Anlageguts.
  • Nutzungsdauer: Die Nutzungsdauer wird basierend auf Erfahrungswerten und gesetzlichen Vorgaben festgelegt. In Deutschland gibt es dafür die sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung).
  • Restwert: Am Ende der Nutzungsdauer sollte der Restwert des Anlageguts 0 sein, es sei denn, es wird ein Restwert erwartet, der dann nicht abgeschrieben wird.

Beispiele für Abschreibungen

  • Maschinen und Anlagen: Diese werden häufig linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren abgeschrieben.
  • Fahrzeuge: Firmenfahrzeuge werden in der Regel über 6 Jahre abgeschrieben.
  • Gebäude: Betriebsgebäude können über 33 bis 50 Jahre abgeschrieben werden, je nach Art und Nutzung des Gebäudes.

Steuerliche Aspekte

Abschreibungen mindern den Gewinn eines Unternehmens und damit auch die Steuerlast. Es ist wichtig, dass die Abschreibungen korrekt und gemäß den steuerlichen Vorschriften durchgeführt werden.

Zinsen und Finanzierungsaufwendungen

Zinsen und Finanzierungsaufwendungen sind wichtige Elemente in der Finanzbuchhaltung und haben sowohl buchhalterische als auch steuerliche Auswirkungen.

Zinsen

Zinsen sind die Kosten, die für die Aufnahme von Fremdkapital anfallen. Sie können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie z.B. bei Darlehen, Hypotheken oder anderen Finanzierungsformen.

  • Abziehbarkeit von Zinsen: Zinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von betrieblichen Investitionen stehen, sind in der Regel steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige.
  • Privatkredite: Zinsen für Privatkredite sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, sie stehen im direkten Zusammenhang mit Einkünften, z.B. bei der Verpachtung von Immobilien.

Finanzierungsaufwendungen

Finanzierungsaufwendungen umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fremdkapital entstehen. Dazu gehören neben Zinsen auch Gebühren und andere Aufwendungen.

  • Direkte Abzugsfähigkeit: Finanzierungskosten, die direkt mit betrieblichen Investitionen verbunden sind, können im jeweiligen Veranlagungszeitraum sofort abgezogen werden (Quelle).
  • Nicht direkt abzugsfähige Kosten: Finanzierungskosten, die nicht direkt mit betrieblichen Investitionen in Verbindung stehen, können über die Laufzeit des Kredits verteilt und abgeschrieben werden.

Beispiele für Finanzierungsaufwendungen

  • Darlehenszinsen: Regelmäßige Zinszahlungen für betriebliche Darlehen.
  • Bearbeitungsgebühren: Einmalige Gebühren, die bei der Aufnahme eines Kredits anfallen.
  • Bereitstellungszinsen: Zinsen, die für die Bereitstellung eines noch nicht abgerufenen Kredits anfallen.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Zinsen und Finanzierungsaufwendungen kann je nach Art des Kredits und der Verwendung der Mittel variieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Kosten

Technologie und Software

Hardware

  • Abschreibung: Hardware wie Computer, Laptops und Smartphones können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. In Deutschland können diese Kosten entweder sofort im Jahr der Anschaffung (bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zu einem bestimmten Wert) oder über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden (Quelle).

Software

  • Kaufsoftware: Software, die gekauft und dauerhaft genutzt wird, kann ebenfalls abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Software.
  • Miet- und Abo- Programme: Kosten für gemietete oder abonnierte Software (z.B. SaaS-Lösungen) können in der Regel sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden, da sie laufende Kosten darstellen.

Spezielle Regelungen

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Hardware und Software, deren Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (in Deutschland derzeit 800 Euro netto), können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
  • Berufliche Nutzung: Die steuerliche Absetzbarkeit setzt voraus, dass die Technologie und Software überwiegend beruflich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) muss der berufliche Nutzungsanteil nachgewiesen und entsprechend aufgeteilt werden (Quelle).

Beispiele

  • Laptop für berufliche Zwecke: Ein Laptop, der überwiegend beruflich genutzt wird, kann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei einem Anschaffungspreis unter der GWG-Grenze kann er sofort abgesetzt werden.
  • Software-Abonnement: Ein monatliches Abonnement für eine beruflich genutzte Software kann als laufende Betriebsausgabe sofort abgesetzt werden.

Kommunikationskosten

Kommunikationskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen stehen. Diese Kosten können sowohl in Unternehmen als auch bei Selbstständigen anfallen und sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich bedingt sind.

Arten von Kommunikationskosten

  • Telefonkosten:
  • Kosten für Festnetz- und Mobiltelefonverbindungen, einschließlich Grundgebühren und Gesprächskosten.
  • Beispiel: Monatliche Rechnungen für beruflich genutzte Mobiltelefone.
  • Internetkosten:
  • Kosten für Internetanschlüsse und Datenverbindungen.
  • Beispiel: Breitband-Internetanschluss im Büro.
  • Post- und Versandkosten:
  • Kosten für den Versand von Briefen, Paketen und anderen Postsendungen.
  • Beispiel: Versand von Geschäftsunterlagen oder Produkten an Kunden.
  • Software für Kommunikation:
  • Kosten für Softwarelösungen, die die Kommunikation erleichtern, wie E-Mail-Clients, Videokonferenz-Software und Kollaborationstools.
  • Beispiel: Abonnementgebühren für Videokonferenzdienste wie Zoom oder Microsoft Teams.
  • Hardware für Kommunikation:
  • Kosten für Geräte, die zur Kommunikation genutzt werden, wie Telefone, Router und Modems.
  • Beispiel: Anschaffung eines neuen Routers für das Büro.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kommunikationskosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Direkte Absetzbarkeit: Laufende Kosten wie Telefon- und Internetgebühren können in der Regel sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden (Quelle).
  • Anschaffungskosten: Kosten für die Anschaffung von Kommunikationshardware können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sofern die Anschaffungskosten die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten.
  • Gemischte Nutzung: Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) muss der berufliche Anteil der Kosten nachgewiesen und entsprechend aufgeteilt werden.

Rechtliche Dienstleistungen

Absetzbare rechtliche Dienstleistungen

  • Beratungskosten:
  • Rechtsberatung: Kosten für die Beratung durch Anwälte oder andere Rechtsexperten in betrieblichen Angelegenheiten, wie Vertragsgestaltungen, Unternehmensgründungen oder Compliance-Fragen (Quelle).
  • Steuerberatung: Kosten für die Beratung durch Steuerberater, insbesondere bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Steuerplanung.
  • Gerichtskosten:
  • Prozesskosten: Kosten für Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit betrieblichen Streitigkeiten stehen, wie z.B. Vertragsstreitigkeiten, Forderungseintreibung oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
  • Vertragskosten:
  • Vertragsprüfung und -erstellung: Kosten für die Erstellung und Prüfung von Verträgen durch Anwälte, z.B. Arbeitsverträge, Lieferverträge oder Mietverträge für Geschäftsräume.
  • Inkassokosten:
  • Inkassodienstleistungen: Kosten für die Beauftragung von Inkassounternehmen zur Eintreibung offener Forderungen.
  • Schulung und Weiterbildung:
  • Rechtsseminare: Kosten für die Teilnahme an Schulungen und Seminaren, die rechtliche Themen betreffen und zur Weiterbildung der Unternehmer oder ihrer Mitarbeiter dienen (Quelle).

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Damit die genannten Kosten steuerlich absetzbar sind, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Betrieblicher Zusammenhang: Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
  • Nachweisbarkeit: Die Kosten müssen durch Rechnungen oder andere Belege nachweisbar sein.
  • Notwendigkeit: Die Kosten müssen notwendig und angemessen sein, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder zu fördern.

Nicht absetzbare Kosten

  • Private Rechtsstreitigkeiten:

Spenden und Sponsoring

Als Unternehmer in Deutschland können Sie sowohl Spenden als auch Sponsoringaufwendungen steuerlich absetzen, allerdings gelten für beide unterschiedliche Regelungen:

Spenden

  • Höhe der abzugsfähigen Spenden:
  • Unternehmen dürfen Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich absetzen (Quelle).
  • Voraussetzungen:
  • Zuwendungsnachweis: Um Spenden steuerlich geltend zu machen, benötigt das Unternehmen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) von der empfangenden Organisation.
  • Gemeinnützigkeit: Die Spende muss an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation gehen.

Sponsoring

  • Abzugsfähigkeit:
  • Sponsoringaufwendungen können grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern eine wirtschaftliche Veranlassung gegeben ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen eine Gegenleistung in Form von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit erhält (Quelle).
  • Voraussetzungen:
  • Werbewirksamkeit: Es muss klar erkennbar sein, dass die Sponsoringmaßnahme dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, z.B. durch Werbung auf Veranstaltungen, Trikots oder in Medien.
  • Dokumentation: Die Aufwendungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert und nachweisbar sein.
  • Unbeschränkte Absetzbarkeit:
  • Im Gegensatz zu Spenden gibt es bei Sponsoringaufwendungen keine prozentuale Begrenzung der Absetzbarkeit, solange die wirtschaftliche Veranlassung gegeben ist (Quelle).