Steuern sparen Selbstständige

Steuern zu sparen wird für Selbstständige immer wichtiger, da die Steuerlast ständig steigt. Mit cleveren Maßnahmen lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren. In diesem Artikel erfährst du, wie du als Selbstständige/r legal Steuern sparen kannst.

Steuern sind ein großer Kostenfaktor für jeden Selbstständigen. Je nach Einkommen und Rechtsform können über 50 Prozent des Gewinns an den Fiskus gehen.

Deshalb lohnt es sich, die legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung zu nutzen. Mit den richtigen Strategien kann die Steuerlast um mehrere 1.000 Euro pro Jahr gesenkt werden.

Im Folgenden stellen wir dir die wichtigsten Möglichkeiten vor, mit denen du als Selbstständige/r Steuern sparen kannst.

Dazu gehören die Geltendmachung von Ausgaben, die clevere Abschreibung, Verlustvorträge, die Senkung des Steuersatzes, die Gründung einer GbR, die Bildung von Rücklagen, die Optimierung der Gehälter und die Nutzung des Sparerfreibetrags.

Ausgaben steuerlich geltend machen

Als Selbstständige/r kannst du viele deiner Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast verringern. Das gilt vor allem für Kosten für

Büroausstattung

Investitionen in Büromöbel, Computer, Software usw. können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es ist wichtig, private und geschäftliche Nutzung klar zu trennen.

Fahrzeuge

Du kannst die Kosten für ein Geschäftsfahrzeug anteilig geltend machen. Dazu gehören Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen, Abschreibung usw. Führe ein Fahrtenbuch, um den geschäftlichen Anteil nachzuweisen.

Fortbildung

Du kannst auch Ausgaben für Fachseminare, Workshops, Coaching usw. als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zu deiner selbstständigen Tätigkeit.

Geschäftsreisen

Reisekosten wie Flüge, Hotel und Mahlzeiten für Geschäftsreisen sind steuerlich absetzbar. Sammle alle Rechnungen und Quittungen gut, damit du die Ausgaben später belegen kannst.

Abschreibung nutzen

Als Selbstständige/r kannst du zahlreiche Anschaffungen und Investitionen steuerlich abschreiben und so deine Steuerlast verringern. Die Abschreibung lohnt sich besonders für:

Anschaffungen abschreiben

  • Büroausstattung wie Computer, Drucker, Büromöbel usw.
  • Firmenfahrzeuge
  • Werkzeuge und Maschinen

Du kannst all diese Gegenstände über ihre normale Nutzungsdauer abschreiben, oft über 5-10 Jahre. Frag deinen Steuerberater, welche Abschreibungsmethoden für dich am sinnvollsten sind.

Abschreibung von Gebäuden

Wenn du eine Geschäftsimmobilie besitzt, kannst du sie ebenfalls abschreiben:

  • Gebäude können mit 2-3% pro Jahr abgeschrieben werden
  • Grundstücke selbst können nicht abgeschrieben werden

Die Abschreibung von Gebäuden verringert deinen steuerpflichtigen Gewinn erheblich. Kläre mit deinem Steuerberater, ob es sich für dich lohnt, Grundstücke und Gebäude aufzuteilen.

Indem du deine Investitionen und Anschaffungen konsequent abschreibst, kannst du deine Steuerlast als Selbstständiger erheblich senken. Mach dir diesen Effekt zunutze, indem du deine Investitionen vorausschauend planst.

Verlustvortrag

Als Selbstständige/r machst du in den ersten Jahren häufig Verluste. Diese Verluste können in deiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • ** Verrechnung mit anderen Einkünften**: Verluste aus der Selbstständigkeit können mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten, wie Vermietung oder Kapitalvermögen, im betreffenden Jahr verrechnet werden. Dadurch verringert sich die in diesem Jahr zu zahlende Steuer.
  • Verlustvortrag**: Wenn im selben Jahr keine Verrechnung möglich ist, können Verluste auch in die Folgejahre vorgetragen werden. Bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR können diese Verluste auf Antrag zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen werden. Wenn die Verluste 1 Mio. EUR übersteigen, ist der Vortrag auf die nächsten 5 Jahre begrenzt.

Die Verluste werden automatisch über die Steuererklärung vorgetragen. In den Folgejahren werden die Einkünfte dann zunächst mit den Verlustvorträgen verrechnet, so dass weniger oder keine Steuern gezahlt werden müssen. Das entlastet die Liquidität in den ersten Jahren erheblich.

Es lohnt sich also, die steuerlichen Verluste aus der Anfangszeit als Selbstständige/r über mehrere Jahre hinweg geltend zu machen.

Steuersatz senken

Eine effektive Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler/innen, Steuern zu sparen, ist die Senkung ihres persönlichen Steuersatzes. Dies kann auf zwei Arten erreicht werden:

Einkommen strecken

Anstatt das Einkommen in einem Jahr zu konzentrieren, können Einkommen und Umsätze auf mehrere Jahre verteilt werden. So kannst du in einem Jahr einen niedrigeren persönlichen Steuersatz erreichen.

Optionen zur Einkommensstreckung:

  • Verteile große Einmalzahlungen auf mehrere Jahre
  • Verschiebe Zahlungen an Subunternehmer oder Arbeitnehmer
  • Gezielte Einkäufe und Ausgaben in Jahren mit höheren Gewinnen tätigen
  • Einkommen erst nach dem Jahresende verbuchen

Mit einer kreativen Einnahmeplanung kann der Steuersatz deutlich optimiert werden.

Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte mischen

Wer sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte erzielt, kann Steuern sparen, indem er beide Einkunftsarten geschickt mischt. Begründung: Freiberufliche Einkünfte unterliegen der Anwendung von Steuerfreibeträgen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Strategien:

  • Gewinnbringende Tätigkeiten als Gewerbe ausüben, Verluste durch freiberufliche Tätigkeit ausgleichen
  • Gewinne auf das Gewerbe beschränken, Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten können mit anderen Einkünften verrechnet werden
  • Freiberufliche Einkünfte in die GmbH auslagern, indem man sie als Gewerbe strukturiert

Der persönliche Steuersatz kann durch kombinierte Einkommensarten optimiert werden.

Gründung einer Gesellschaft als GbR

Eine Möglichkeit, die Vorteile des progressiven Steuersatzes zu nutzen, ist die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Als GbR wird das Einkommen der Gesellschafter zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Erst dann werden die Gesellschafter selbst besteuert.

So kann der progressive Steuersatz ausgenutzt werden: Die ersten Einkommensanteile unterliegen einem niedrigeren Steuersatz, die anderen einem höheren. Insgesamt fallen weniger Steuern an, als wenn der Gesamtbetrag direkt bei den Partnern besteuert würde.

Beispiel:

  • Einkommen der GbR: 100.000 €
  • Gesellschafter A und B haben jeweils einen Anteil von 50%.
  • Besteuerung auf Ebene der GbR mit 30% von 100.000 € = 30.000 € Steuer
  • Damit verbleiben 50.000 € für jeden Gesellschafter
  • Anteilseigner A hat 30.000 € eigenes Einkommen, also insgesamt 80.000 € zu versteuern
  • Anteilseigner B hat 10.000 € eigenes Einkommen, also insgesamt 60.000 €.

Durch die Aufteilung des Einkommens zahlen A und B zusammen weniger Steuern, als wenn die gesamten 100.000 € einzeln versteuert worden wären.

Voraussetzung ist allerdings, dass die GbR eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Eine Schein-GbR, die nur dazu dient, Steuern zu sparen, würde vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

Rücklagen bilden

Als Selbstständige/r kannst du Steuerrücklagen bilden, um deine Steuerlast zu verringern. Besonders interessant sind die Investitionsrücklage und die Wertpapierrücklage.

Investitionsrücklage

Mit der Investitionsrücklage können Selbstständige Rücklagen für zukünftige Investitionen im Unternehmen bilden. Bis zu 40 % des Gewinns können jedes Jahr der Rücklage zugeführt werden.

Die Rücklage mindert den steuerpflichtigen Gewinn, so dass weniger Steuern gezahlt werden müssen. Es ist wichtig, dass die Rücklage innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Bildung für Investitionen verwendet wird. Andernfalls muss sie aufgelöst und versteuert werden.

Wertpapierrücklage

Eine weitere Möglichkeit zur Steuerstundung ist die Wertpapierrücklage. Bis zu 50.000 Euro Gewinn können jedes Jahr in den Kauf bestimmter Wertpapiere investiert werden. Der investierte Gewinn muss nicht versteuert werden.

Nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren können die Wertpapiere wieder steuerfrei verkauft werden. Die Wertpapierreserve kann also langfristig Steuern sparen.

Gehaltsoptimierung

Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, dein Gehalt und deine Gewinnausschüttung steueroptimiert festzulegen. Es ist wichtig, die optimale Mischung aus beidem zu finden.

Ein angemessenes Gehalt unterliegt nur der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Gewinn hingegen unterliegt der Einkommensteuer und eventuell der Gewerbesteuer. In der Regel ist es daher sinnvoll, dir ein mittleres Gehalt zu zahlen und den Rest als Gewinnausschüttung.

Bei der Festlegung des Betrags solltest du jedoch ein paar Punkte beachten:

  • Das Gehalt sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Tätigkeiten stehen. Extreme Abweichungen können zu steuerlichen Problemen führen.
  • Es gibt Mindest- und Höchstbeiträge für Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, Rente und Arbeitslosenversicherung. Diese sollten bei der Festsetzung des Gehalts berücksichtigt werden.
  • Gewinnausschüttungen unterliegen manchmal anderen Steuervorschriften, z.B. Kindergeld oder Quellensteuer.
  • Ausschüttungen sollten erst nach der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden.

Mit einer sinnvollen Kombination aus Gehalt und Gewinnausschüttung kann die Steuerlast gesenkt und die private Vorsorge optimiert werden. Eine individuelle Steuerberatung kann dir helfen, die beste Lösung für dich zu finden.

Nutze den Sparerfreibetrag

Selbstständige können den Sparerfreibetrag auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne nutzen, um ihre Steuerlast zu senken. Der Sparerfreibetrag beträgt derzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare.

Das bedeutet, dass Kapitaleinkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Erst darüber hinaus fallen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.

Durch den geschickten Einsatz des Sparerpauschbetrags lassen sich also Steuern auf Kapitaleinkünfte sparen.

Um den Sparer-Pauschbetrag optimal zu nutzen, kann es sinnvoll sein, Depots aufzuteilen oder gemeinsam mit deinem Partner Depotkonten zu führen.

Auf diese Weise kann der jeweilige Sparerpauschbetrag von beiden Partnern genutzt werden. Auch eine zeitliche Streuung der Gewinnmitnahme kann helfen, den Betrag voll auszuschöpfen.

Insgesamt bietet der Sparerpauschbetrag Selbstständigen eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast auf Kapitalerträge zu senken. Mit einer geschickten Vorgehensweise lassen sich leicht bis zu 1602 Euro Steuern pro Jahr sparen.

Fazit

Als Selbstständige/r gibt es mehrere Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  • Nutze alle Betriebsausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst. Führe gute Aufzeichnungen und dokumentiere sorgfältig.
  • Berechne die Abschreibungen für das Anlagevermögen und nutze den Zeitraum voll aus.
  • Verrechne Verluste aus früheren Jahren mit der Steuer.
  • Prüfe, ob die Gründung einer GbR für dich steuerlich günstiger ist.
  • Baue gezielt Rücklagen auf, um Steuerspitzen zu vermeiden.
  • Optimiere dein Gehalt und entnehme nur so viel, wie du brauchst.
  • Nutze den Sparerfreibetrag voll aus.
  • Halte dich immer über die neuesten Änderungen in der Steuergesetzgebung auf dem Laufenden.

Mit diesen Maßnahmen kannst du deine Steuerlast als Selbstständige/r deutlich senken. Eine optimale Steuerplanung erfordert jedoch Fachwissen. Lasse dich bei Bedarf professionell beraten, um Fehler zu vermeiden.