MwSt. Rechner

Mit unserem MwSt-Rechner kannst du Brutto- und Nettobeträge berechnen und die enthaltene Mehrwertsteuer für beliebige Steuersätze ermitteln – sowohl von Brutto zu Netto als auch von Netto zu Brutto.

Jetzt Mehrwertsteuer berechnen: Betrag eingeben, Steuersatz auswählen und Ergebnis erhalten.


MwSt. Rechner

MwSt. berechnen: Netto und Brutto richtig umrechnen

Für die Berechnung gibt es zwei grundlegende Fälle.

Netto → Brutto

Wenn du einen Nettopreis hast und die Umsatzsteuer hinzurechnen möchtest:

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)

Bei 19 %:

Brutto = Netto × 1,19

Bei 7 %:

Brutto = Netto × 1,07

Beispiel mit 100 € netto:

  • 19 % MwSt. = 19,00 €
  • Brutto = 119,00 €

Bei 7 %:

  • 7 % MwSt. = 7,00 €
  • Brutto = 107,00 €

Brutto → Netto

Wenn die Umsatzsteuer bereits im Preis enthalten ist:

Netto = Brutto ÷ 1,19 bei 19 %

bzw.

Netto = Brutto ÷ 1,07 bei 7 %

Beispiel:

119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto

Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt damit 19 €.

Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis herausrechnen

Bei 19 %:

MwSt. = Brutto × 19 / 119

Bei 7 %:

MwSt. = Brutto × 7 / 107

Das ist wichtig, weil du bei einem Bruttopreis nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen darfst.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2026 in Deutschland?

Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

SteuersatzBezeichnungBeispiele
19 %RegelsteuersatzDie meisten Waren und Dienstleistungen
7 %Ermäßigter SteuersatzBestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Leistungen und weitere gesetzlich begünstigte Umsätze
0 %NullsteuersatzBestimmte Photovoltaikanlagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen

Welche Leistung tatsächlich mit 7 %, 19 % oder 0 % besteuert wird, hängt vom konkreten Umsatz und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die EU gibt den Mitgliedstaaten den Rahmen für die Umsatzsteuersätze vor; die einzelnen Staaten legen ihre konkreten Sätze innerhalb dieses Rahmens fest.

Gastronomie: 7 % auf Speisen seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen. Getränke sind davon ausgenommen und werden grundsätzlich weiterhin mit 19 % besteuert.

Bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken kann eine Aufteilung des Gesamtpreises erforderlich sein. Hier gelten besondere umsatzsteuerliche Regeln.

Photovoltaik und 0 % Umsatzsteuer

Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt der Nullsteuersatz. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2023 und ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Eine pauschale Aussage wie „bis 30 kWp = 0 %“ ist deshalb zu kurz gegriffen: Das BMF weist beispielsweise darauf hin, dass PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden auch bei einer Leistung von mehr als 30 kWp begünstigt sein können.

Beispiele: 19 % und 7 % Mehrwertsteuer

Beispiel 1: 100 € netto mit 19 %

Nettopreis: 100,00 €

Mehrwertsteuer:

100 € × 19 % = 19,00 €

Bruttopreis:

100 € + 19 € = 119,00 €

Beispiel 2: 30 € netto mit 7 %

Nettopreis: 30,00 €

Mehrwertsteuer:

30 € × 7 % = 2,10 €

Bruttopreis:

30 € + 2,10 € = 32,10 €

Beispiel 3: 119 € brutto mit 19 %

Bruttopreis: 119,00 €

Nettopreis:

119 € ÷ 1,19 = 100,00 €

Enthaltene Umsatzsteuer:

119 € − 100 € = 19,00 €

Beispiel 4: 107 € brutto mit 7 %

Bruttopreis: 107,00 €

Nettopreis:

107 € ÷ 1,07 = 100,00 €

Enthaltene Umsatzsteuer:

107 € − 100 € = 7,00 €

Rechenfälle aus der Praxis

  • WooCommerce-Preis: Du willst 49 € brutto erzielen. Bei 19% beträgt der Nettopreis 41,18 € und die enthaltene USt. 7,82 €.
  • Dienstleistungsangebot: 1.200 € netto zzgl. 19% = 1.428 € brutto.
  • Eingangsrechnung prüfen: 238 € brutto bei 19% enthält 38 € USt.; Netto sind 200 €.
  • Restaurant-Rechnung: 30 € Speise bei 7% = 32,10 € brutto; 5 € Getränk bei 19% = 5,95 € brutto. Getrennte Positionen sind wichtig.
  • Kleinunternehmer: Bei einem Angebotspreis von 500 € ohne USt.-Ausweis bleibt der Endpreis 500 €; es wird keine USt. ausgewiesen.

Brutto, Netto, Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt

Netto bedeutet bei einer umsatzsteuerpflichtigen Rechnung grundsätzlich: Der Betrag ohne Umsatzsteuer.

Brutto bedeutet: Der Betrag einschließlich Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer ist die Steuer, die ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen auf seine steuerpflichtigen Umsätze berechnet und vereinnahmt.

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer bei betrieblichen Einkäufen an andere Unternehmer bezahlt und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – abziehen kann.

Vereinfacht ergibt sich:

Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer = Umsatzsteuer-Zahllast

Beispiel:

Ein Unternehmen stellt Kunden 1.900 € Umsatzsteuer in Rechnung und hat 700 € abziehbare Vorsteuer.

1.900 € − 700 € = 1.200 € Zahllast

Für den tatsächlichen Vorsteuerabzug müssen insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen an die Rechnung erfüllt sein.

Was ist 2026 bei der Umsatzsteuer neu?

Bei der Umsatzsteuer haben sich insbesondere bei der E-Rechnung, der Kleinunternehmerregelung und der Gastronomie wichtige Änderungen ergeben.

E-Rechnung im B2B-Bereich

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Grundsätzlich ist eine elektronische Rechnung vorgesehen, allerdings gelten Übergangsregelungen.

Bis Ende 2026 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen ausgestellt werden. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € verlängert sich die Übergangsregelung bis Ende 2027.

Wichtig: Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn es nicht die erforderlichen strukturierten Daten enthält.

Seit 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich außerdem in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung neue Umsatzgrenzen. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung darf der Gesamtumsatz des Vorjahres 25.000 € nicht überschritten haben und der Gesamtumsatz des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht überschreiten. Wird die laufende Grenze überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei.

Kleinunternehmer weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihren steuerfreien Umsätzen nach § 19 UStG aus. Im Gegenzug besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Der Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 €, ist grundsätzlich der Kalendermonat maßgeblich. Bei einer Steuer von höchstens 2.000 € kann das Finanzamt den Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen befreien.

Für Existenzgründer gelten besondere Regelungen.

Häufige Fehler bei der MwSt.-Berechnung

1. 19 % vom Brutto abziehen

Das ist der häufigste Rechenfehler.

Bei 119 € brutto sind nicht einfach 119 € − 19 % = 96,39 € netto.

Richtig:

119 € ÷ 1,19 = 100 € netto

Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19 €.

2. Den falschen Steuersatz verwenden

Nicht jede Ware und Dienstleistung wird mit 19 % besteuert. Bei bestimmten Umsätzen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % oder eine Steuerbefreiung bzw. der Nullsteuersatz.

Bei gemischten Rechnungen müssen die Positionen deshalb korrekt zugeordnet werden.

3. Rundungsfehler

Bei mehreren Rechnungspositionen können unterschiedliche Rundungsmethoden zu Cent-Differenzen führen.

Für Rechnungen und Buchhaltung sollte deshalb eine einheitliche Berechnungsmethode verwendet werden. Bei größeren oder steuerlich komplexen Sachverhalten sollte die konkrete Vorgehensweise mit der Buchhaltung oder einem Steuerberater abgestimmt werden.

4. Umsatzsteuer und Vorsteuer verwechseln

Umsatzsteuer wird auf eigene steuerpflichtige Umsätze berechnet.

Vorsteuer ist die abziehbare Umsatzsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen.

Beide Größen sind für die Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast miteinander zu verrechnen.

Wofür kannst du den MwSt.-Rechner verwenden?

Der Rechner eignet sich unter anderem für:

  • Rechnungen: Netto- und Bruttopreise berechnen
  • Angebote: Verkaufspreise inklusive Umsatzsteuer kalkulieren
  • Eingangsrechnungen: enthaltene Umsatzsteuer kontrollieren
  • Buchhaltung: Umsatzsteuerbeträge schnell prüfen
  • Online-Shops: Netto- und Bruttopreise vergleichen
  • E-Commerce: Preise für B2C und B2B kalkulieren
  • Selbstständige: Rechnungen und Angebote kontrollieren
  • Unternehmen: Preislisten und Kalkulationen überprüfen
  • Kleinunternehmer: Preise ohne Umsatzsteuerausweis kalkulieren
  • Schnelle Kontrollen: Steuerbeträge ohne Taschenrechner berechnen

Der Rechner ersetzt dabei keine steuerliche Beratung und entscheidet nicht, welcher Umsatzsteuersatz auf einen konkreten Umsatz anzuwenden ist.

MwSt. für Selbstständige und Kleinunternehmer

Viele Nutzer verwenden einen MwSt.-Rechner, weil sie gerade eine Rechnung erstellen oder ein Angebot kalkulieren möchten.

Dabei stellt sich häufig die Frage:

Muss ich überhaupt Umsatzsteuer ausweisen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen auf ihren Umsätzen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus.

Das bedeutet:

  • Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer erstellt
  • Kunden zahlen nur den Rechnungsbetrag
  • Es besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug aus betrieblichen Ausgaben

Wer hingegen zur Regelbesteuerung optiert oder die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung nicht erfüllt, muss die Umsatzsteuer korrekt ausweisen und an das Finanzamt abführen.


Typische MwSt.-Berechnungen im Alltag

Der MwSt.-Rechner wird häufig für wiederkehrende Standardfälle genutzt.

Rechnung erstellen

  • Nettobetrag: 500 €
  • Umsatzsteuer (19 %): 95 €
  • Rechnungsbetrag: 595 €

Eingangsrechnung prüfen

  • Rechnungsbetrag: 1.190 €
  • Netto: 1.000 €
  • Umsatzsteuer: 190 €

Angebot kalkulieren

  • Gewünschter Nettoverkaufspreis: 2.500 €
  • Umsatzsteuer (19 %): 475 €
  • Angebotspreis brutto: 2.975 €

Gerade bei höheren Beträgen hilft ein MwSt.-Rechner dabei, Rechenfehler zu vermeiden.


Wann gelten 7 % und wann 19 %?

Eine der häufigsten Fragen lautet:

Welcher Steuersatz gilt überhaupt?

Die Antwort hängt immer von der konkreten Leistung oder Ware ab.

Typischerweise:

Häufig 19 %

  • Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen
  • Elektronik
  • Möbel
  • Beratungen
  • Software

Häufig 7 %

  • Viele Lebensmittel
  • Bücher
  • Zeitungen
  • bestimmte kulturelle Leistungen

Die genaue steuerliche Einordnung sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.


MwSt. im Online-Handel

Für Online-Shops und E-Commerce-Unternehmen spielt die Umsatzsteuer eine besonders wichtige Rolle.

Hier müssen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • B2C oder B2B
  • Inland oder Ausland
  • OSS-Verfahren
  • Lieferland
  • Steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze

Für reine Preisberechnungen reicht oft ein MwSt.-Rechner aus. Bei internationalen Verkäufen sind jedoch zusätzliche steuerliche Regelungen zu beachten.

Rundungsdifferenzen bei mehreren Positionen

Praxisfall: WooCommerce und die Buchhaltung

Bei mehreren Positionen gibt es zwei Wege. Horizontal heißt: Die Umsatzsteuer wird je Position berechnet und einzeln gerundet, danach summiert. Vertikal heißt: Erst alle Nettobeträge summieren, dann die Umsatzsteuer in einem Schritt berechnen und runden.

Drei Positionen zu je 1,35 € mit 7 %:

MethodeRechnungUSt.Gesamt
Horizontal3 × 0,0945 → 3 × 0,090,27 €4,32 €
Vertikal4,05 × 0,070,28 €4,33 €

Ein Cent Unterschied bei drei Positionen – bei mehreren hundert Positionen werden daraus schnell einige Euro. Beide Methoden sind zulässig, entscheidend ist, dass im Unternehmen durchgängig dieselbe verwendet wird.

Praxisfall Online-Shop: WooCommerce rechnet standardmäßig horizontal, also pro Position. Weicht die Buchhaltung davon ab, entstehen Differenzen zwischen Shop-Export und Finanzbuchhaltung, die bei jeder Prüfung auffallen.


MwSt. in der Gastronomie 2026

Die Besteuerung in der Gastronomie erfordert eine genaue Unterscheidung, insbesondere seit den gesetzlichen Regelungen ab 1. Januar 2026. Seit diesem Zeitpunkt gilt auf Speisen dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Eine Zusammenfassung erläutert die Zuordnungen, Sonderfälle und Praxistipps zur korrekten Abrechnung.

Die Grundregeln im Übersicht

LeistungUmsatzsteuersatz ab 2026Anmerkung
Speisen im Restaurant (In-Haus)7 %Die Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außer-Haus entfällt für Speisen.
Speisen To-Go / Abholung / Lieferung7 %Bleibt wie bisher ermäßigt.
Getränke (In-Haus & To-Go)19 %Standardsatz auf fast alle alkoholfreien und alkoholischen Getränke.
Catering (Reine Speisenlieferung)7 %Sobald Personal, Mobiliar oder Geschirr gestellt wird, entstehen Dienstleistungskomponente.

Der Sonderfall: Getränke & Milchprodukte

Bei Getränken gilt grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 %. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen bei Milchmischgetränken:

  • To-Go mit Kuhmilch (Milchanteil 75 %): 7 % (z. B. Cappuccino To-Go, Latte Macchiato To-Go).
  • In-Haus mit Kuhmilch: In der Regel 19 %, da die Abgabe im Rahmen einer Bewirtungsdienstleistung vor Ort erfolgt.
  • Pflanzliche Milchalternativen (Hafer-, Soja-, Mandelmilch): Immer 19 % (sowohl In-Haus als auch To-Go), da sie steuerlich nicht als tierisches Grundnahrungsmittel gelten.
  • Schwarzer Kaffee, Tee, Softdrinks, Alkohol, Wasser: Immer 19 %.
  • Smoothies / Püriertes Obst: Meist 7 % (bei Außer-Haus-Verkauf als Lebensmittel), reine Säfte dagegen 19 %.

Gemischte Positionen & Pauschalangebote (Kombi-Angebote)

Wenn Speisen (7 %) und Getränke oder Dienstleistungen (19 %) zusammen als ein Gesamtpaket verkauft werden, darf nicht der gesamte Paketpreis pauschal mit 7 % versteuert werden.

A. Menüs & Kombi-Deals (z. B. Burger + Pommes + Softdrink)

Auf der Rechnung/Kassenbon muss der Preis kaufmännisch aufgeteilt werden.

Beispiel: Ein Menü kostet 15,00 €.

  • Der reine Speisenanteil (Burger & Pommes) wird mit 7 % versteuert.
  • Der Getränkeanteil (Softdrink) wird mit 19 % versteuert.

Praxistipp: In modernen POS-Kassensystemen wird diese Aufteilung automatisch beim Menü-Bons hinterlegt.

B. All-Inclusive-Buffets & Event-Catering

Gepackte Raten (z. B. Buffet inkl. Getränkepauschale): Es muss ein realistischer Teilwert angesetzt werden. Eine pauschale Zuordnung ohne Trennung führt bei Steuerprüfungen regelhaft zu Hinzuschätzungen.

Catering inkl. Equipment & Personal:

  • Reines Essen: 7 %
  • Getränke: 19 %
  • Personal, Miete für Tische/Geschirr, Reiningung: 19 % (reine Dienstleistungen)

Mehrwertsteuersätze in der EU (Stand 2026)

LandNormalsatzErmäßigte Sätze
Belgien21 %12 % / 6 %
Bulgarien20 %9 %
Dänemark25 %–
Deutschland19 %7 %
Estland24 %13 % / 9 %
Finnland25,5 %13,5 % / 10 %
Frankreich20 %10 % / 5,5 % / 2,1 %
Griechenland24 %13 % / 6 %
Irland23 %13,5 % / 9 % / 4,8 %
Italien22 %10 % / 5 % / 4 %
Kroatien25 %13 % / 5 %
Lettland21 %12 % / 5 %
Litauen21 %12 % / 5 %
Luxemburg17 %14 % / 8 % / 3 %
Malta18 %7 % / 5 %
Niederlande21 %9 %
Österreich20 %13 % / 10 % (4,9 %)
Polen23 %8 % / 5 %
Portugal23 %13 % / 6 %
Rumänien21 %11 %
Schweden25 %12 % / 6 %
Slowakei23 %19 % / 5 %
Slowenien22 %9,5 % / 5 %
Spanien21 %10 % / 4 %
Tschechien21 %12 %
Ungarn27 %18 % / 5 %
Zypern19 %9 % / 5 % / 3 %

Hinweise:

  • Der EU-Mindestsatz für den Normalsatz beträgt 15 %.
  • Ermäßigte und superermäßigte Sätze gelten nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen (z. B. Lebensmittel, Bücher, Wohnen, Kultur).
  • Regionale Abweichungen gibt es z. B. in Griechenland (Inseln), Portugal (Madeira/Azoren) und Spanien (Kanaren).

Quellen: Europäische Kommission, WKO, nationale Finanzverwaltungen.

Häufige Fragen zum MwSt.-Rechner

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie wird vom Unternehmen beim Verkauf erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Für Verbraucher ist die Mehrwertsteuer bereits im Endpreis enthalten. In Deutschland beträgt sie in den meisten Fällen 19 %, für bestimmte Produkte und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus?

Bei einem Nettobetrag von 100 €:

100 € × 19 % = 19 € MwSt.

Der Bruttobetrag beträgt:

100 € + 19 € = 119 €

Wie rechne ich 19 % raus?

Bei 119 € brutto:

119 € ÷ 1,19 = 100 € netto

Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt:

19 €

Wie berechne ich 7 % Mehrwertsteuer?

Bei 100 € netto:

100 € × 7 % = 7 € MwSt.

Der Bruttopreis beträgt 107 €.

Wie rechne ich 7 % aus einem Bruttobetrag heraus?

Bei 107 € brutto:

107 € ÷ 1,07 = 100 € netto

Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 7 €.

Was bedeutet „inkl. MwSt.“?

„Inklusive MwSt.“ bedeutet, dass die Umsatzsteuer bereits im angegebenen Bruttopreis enthalten ist.

Beispiel:

119 € inkl. 19 % MwSt. = 100 € netto + 19 € Umsatzsteuer

Was bedeutet „zzgl. MwSt.“?

„Zzgl. MwSt.“ bedeutet, dass zunächst der Nettopreis angegeben wird und die Umsatzsteuer noch hinzukommt.

Beispiel:

100 € zzgl. 19 % MwSt. = 119 € brutto

Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Im deutschen Steuerrecht ist Umsatzsteuer der gesetzliche Begriff. „Mehrwertsteuer“ bzw. „MwSt.“ ist die im Alltag und Geschäftsverkehr sehr häufig verwendete Bezeichnung.

Wie hoch sind die Umsatzsteuersätze in Deutschland 2026?

Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Daneben gibt es steuerfreie Umsätze und bestimmte Umsätze mit einem Nullsteuersatz.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Für umsatzsteuerliche Zwecke sind Rechnungen grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Bei E-Rechnungen muss insbesondere der strukturierte Teil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Gibt es in anderen EU-Ländern andere Mehrwertsteuersätze?

Ja. Die EU-Mitgliedstaaten legen ihre Umsatzsteuersätze innerhalb des europäischen Rechtsrahmens selbst fest. Der allgemeine EU-Rahmen sieht für den Standardsatz mindestens 15 % vor; einzelne Länder können darüber hinausgehen und unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Sätze anwenden.

Für grenzüberschreitende Verkäufe sollte deshalb nicht einfach der deutsche Steuersatz übernommen werden. Je nach Kunde, Ware, Leistung, Lieferort und Umsatzschwellen können andere umsatzsteuerliche Regeln gelten.

Kann ich den MwSt.-Rechner für meine Steuererklärung verwenden?

Der Rechner eignet sich zur Berechnung und Kontrolle einzelner Beträge. Er ersetzt keine Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung oder steuerliche Prüfung.

Bei Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Importen, Steuerbefreiungen, OSS, Kleinunternehmerregelung oder besonderen Leistungsorten gelten zusätzliche Vorschriften.

Welche Mehrwertsteuersätze kann ich mit dem Rechner berechnen?

Du kannst jeden beliebigen Mehrwertsteuersatz eingeben. Neben den häufig verwendeten Steuersätzen von 19 % und 7 % lassen sich auch andere Prozentsätze für individuelle Berechnungen verwenden.

Fazit: MwSt. schnell und korrekt berechnen

Mit dem MwSt.-Rechner kannst du die wichtigsten Standardberechnungen in wenigen Sekunden durchführen:

  • Netto → Brutto
  • Brutto → Netto
  • Umsatzsteuer hinzufügen
  • enthaltene Umsatzsteuer herausrechnen
  • 19 % berechnen
  • 7 % berechnen

Die wichtigsten Formeln auf einen Blick:

19 % auf Netto:
Netto × 1,19 = Brutto

7 % auf Netto:
Netto × 1,07 = Brutto

19 % aus Brutto herausrechnen:
Brutto ÷ 1,19 = Netto

7 % aus Brutto herausrechnen:
Brutto ÷ 1,07 = Netto

Enthaltene 19 % MwSt.:
Brutto × 19 / 119

Enthaltene 7 % MwSt.:
Brutto × 7 / 107

Damit kannst du die häufigsten Netto-Brutto- und Brutto-Netto-Berechnungen direkt online erledigen.

Hinweis: Die Informationen beziehen sich auf den Stand 2026 und dienen der allgemeinen Information. Bei steuerlichen Einzelfällen, insbesondere bei Sonderregelungen, internationalen Umsätzen oder der Einordnung eines konkreten Produkts bzw. einer Leistung, sollte die aktuelle Rechtslage geprüft bzw. steuerlicher Rat eingeholt werden.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Umsatzsteuergesetz, Europäische Kommission.