Inkasso Gebührenrechner
Alle Angaben ohne Gewähr. RVG-Werte gemäß Tabelle. VAT. 19%. Stand: 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr. RVG-Werte gemäß Tabelle. VAT. 19%. Stand: 2025.
Mit unserem Inkassokosten-Rechner können Unternehmen schnell und transparent die voraussichtlichen Kosten eines Inkassoverfahrens berechnen. Das Tool berücksichtigt Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnstufen und Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Inkasso-Gebührenrechner – Anleitung
1. Hauptforderung eingeben
2. Gebühren-Faktor auswählen (UKF)
Diese Auswahl wirkt auf die Berechnung der außergerichtlichen Gebühren.
3. Mahnbescheid
4. Einigungsgebühr / Ratenzahlung
Damit wird die tagesgenaue Zinsberechnung und die Monatsrate automatisch berechnet.
5. Gerichtskosten (optional)
6. Berechnen
Inkassogebühr: XXX €
Gesamtkosten (brutto): YYY €
Offene Gesamtsumme: ZZZ €
7. Hinweise
Viele Unternehmer haben den Überblick über Inkassogebühren verloren – besonders nach den Inkassoreformen von 2021 und 2025. Mit einem Rechner siehst du in Echtzeit, welche Kosten auf dich oder deinen Schuldner zukommen:
Unser Inkassorechner deckt alle typischen Fälle ab und ist flexibel einsetzbar:
Der Rechner berücksichtigt alles, was relevant ist:
Wenn du eine Ratenvereinbarung triffst, berechnet der Rechner:
So siehst du sofort, welche Gesamtsumme der Schuldner zahlen müsste und welche Zinsen zusätzlich anfallen.
Was sind Inkassogebühren?
Kosten, die dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen und bei Verzug grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzbar sein können.
Wann fallen sie an?
Ab Verzug: z. B. kalendermäßig bestimmter Fälligkeitstermin oder nach Mahnung; bei Verbrauchern i. d. R. spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
Wer muss zahlen?
Grundsätzlich der Schuldner, wenn die Forderung besteht, Verzug vorliegt und die Kosten erforderlich/angemessen sind.
Wie werden sie berechnet?
Angelehnt an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):
Was ist der Gegenstandswert?
In der Praxis meist die Hauptforderung (ohne bereits entstandene Inkasso-/Gerichtskosten), Stand bei Beauftragung.
Dürfen Inkassokosten höher sein als Anwaltskosten?
Nein. Erstattungsfähig sind höchstens Kosten in Höhe vergleichbarer Anwaltsgebühren.
Wie funktionieren Zinsen?
Verzugszinsen ab Verzug tagesgenau:
Einigungsgebühr/Ratenvereinbarung – wie hoch?
Für einfache Ratenvereinbarungen wird häufig 0,7 auf 50 % des Gegenstandswerts angesetzt; bei umfassenden Vergleichen können höhere Sätze (bis 1,5) in Betracht kommen. Maßgeblich ist der Einigungsumfang.
Fallen bei Mahn-/Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten an?
Ja. Anwaltliche Gebühren (z. B. 1,0 im Mahnverfahren), Gerichtskosten (Gebühren nach GKG), evtl. Kosten der Zwangsvollstreckung.
Müssen Schuldner Umsatzsteuer auf Inkassogebühren erstatten?
Nur, wenn sie beim Gläubiger tatsächlich anfällt und der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist der Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die USt regelmäßig nicht erstattungsfähig.
Welche Posten sind oft nicht oder nur eingeschränkt erstattungsfähig?
Häufig strittig bzw. nicht durchsetzbar: pauschale „Kontoführungs-/Überwachungsgebühren“, Besuchs- oder Telefonpauschalen, Bonitätsauskünfte, wiederholte Adressermittlungen ohne Erforderlichkeit, mehrfach abgerechnete Mahnkosten.
Werden vorgerichtliche Gebühren auf gerichtliche Gebühren angerechnet?
Ja, eine Anrechnung ist vorgesehen; doppelte Abrechnung desselben Gegenstands ist unzulässig.
Darf während einer Ratenzahlung weiter verzinst werden?
Ja, regelmäßig laufen Verzugszinsen bis zur vollständigen Zahlung weiter (sofern nichts anderes vereinbart).
Was tun, wenn die Forderung überhöht wirkt?
Verjährung?
Regelmäßig 3 Jahre ab Jahresende (BGB). Hemmung z. B. durch Mahnbescheid, Klage, ernsthafte Vergleichsverhandlungen oder titulierte Ratenpläne.
Schufa-Eintrag – wann zulässig?
Nur unter engen Voraussetzungen (z. B. titulierte Forderung, ausdrückliches Anerkenntnis, oder qualifizierte Mahnung mit Hinweis, Frist, Unbestrittenheit).
Kurz-Check: Ist die Rechnung plausibel?
Stimmt die Hauptforderung? 2) Verzug gegeben? 3) Gebührenniveau nicht höher als RVG-Anwalt? 4) Auslagen max. 20 € pauschal? 5) USt nur, wenn tatsächlich anfällt (keine Vorsteuerabzugsberechtigung)? 6) Einigungsgebühr nachvollziehbar? 7) Zinsen korrekt (5/9 PP über Basiszins, tagesgenau)?