Inkassokosten-Rechner für Unternehmen

Inkasso Gebührenrechner

Alle Angaben ohne Gewähr. RVG-Werte gemäß Tabelle. VAT. 19%. Stand: 2025.

Mit unserem Inkassokosten-Rechner können Unternehmen schnell und transparent die voraussichtlichen Kosten eines Inkassoverfahrens berechnen. Das Tool berücksichtigt Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnstufen und Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Inkasso-Gebührenrechner – Anleitung

1. Hauptforderung eingeben

  • Gib den Betrag der offenen Forderung ein.
  • Dieses Feld ist Pflichtfeld.

2. Gebühren-Faktor auswählen (UKF)

  • 0,5 – einfacher Fall: z. B. der Schuldner zahlt direkt nach dem ersten Anschreiben.
  • 0,9 – regulärer Fall: normaler Aufwand nach der ersten Mahnung.
  • 1,3 – umfangreicher Fall: erhöhter Aufwand, viele Schriftwechsel, komplexer Fall.

Diese Auswahl wirkt auf die Berechnung der außergerichtlichen Gebühren.


3. Mahnbescheid

  • Wähle Ja/Nein, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt werden soll.
  • Wenn Ja, wird zusätzlich 1,0 Gebühr + Gerichtskosten + Auslagen berechnet.

4. Einigungsgebühr / Ratenzahlung

  • Wähle Ja/Nein, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Einigungsgebühr berechnet werden soll.
  • Bei Ja erscheinen weitere Optionen:
    • Startdatum: Beginn der Zinsberechnung (Datum der Vereinbarung).
    • Basiszinssatz (%): aktueller gesetzlicher Basiszinssatz (z. B. 3,62 %).
    • Aufschlag (%): gesetzlich üblicher Aufschlag über Basiszinssatz (Standard 9 %).
    • Anzahl Monate: Laufzeit der Raten (z. B. 12 Monate).

Damit wird die tagesgenaue Zinsberechnung und die Monatsrate automatisch berechnet.


5. Gerichtskosten (optional)

  • Trage pauschale Gerichtskosten ein, falls diese zusätzlich anfallen.
  • Diese werden in die Gesamtberechnung aufgenommen.

6. Berechnen

  • Klicke auf „Berechnen“.
  • Das Ergebnis erscheint kompakt unter dem Rechner:
Inkassogebühr: XXX €
Gesamtkosten (brutto): YYY €
Offene Gesamtsumme: ZZZ €
  • Inkassogebühr: alle RVG-Gebühren + Auslagen + VAT.
  • Gesamtkosten (brutto): Inkassogebühr + optionale Gerichtskosten.
  • Offene Gesamtsumme: Endbetrag inklusive Zinsen, Raten etc.

7. Hinweise

  • Wenn du Ratenzahlung aktivierst, wird die Monatsrate automatisch berechnet.
  • Ohne Ratenzahlung werden nur die Gesamtkosten sofort fällig angezeigt.
  • Alle Angaben sind indikativ – RVG-Werte und Zinsen können leicht abweichen.

Warum ein Inkassorechner sinnvoll ist

Viele Unternehmer haben den Überblick über Inkassogebühren verloren – besonders nach den Inkassoreformen von 2021 und 2025. Mit einem Rechner siehst du in Echtzeit, welche Kosten auf dich oder deinen Schuldner zukommen:

  • Transparenz: Du erkennst sofort die Höhe der gesetzlichen Gebühren.
  • Planung: Du kannst die Gesamtkosten deiner offenen Forderung kalkulieren.
  • Rechtssicherheit: Der Rechner nutzt die aktuelle RVG-Tabelle und berücksichtigt VAT. sowie Pauschalen korrekt.

So funktioniert der Rechner

Unser Inkassorechner deckt alle typischen Fälle ab und ist flexibel einsetzbar:

1. Falltypen

  • Einfacher Fall (0,5 Geschäftsgebühr): Für die erste Mahnung oder sofortige Zahlung.
  • Regulärer Fall (0,9 Geschäftsgebühr): Normaler Inkassoaufwand.
  • Umfangreicher Fall (1,3 Geschäftsgebühr): Für komplexe Fälle mit hohem Arbeitsaufwand.
  • Ratenvereinbarung / Einigungsgebühr (0,7 × 50 % Gegenstandswert): Wenn du dich mit dem Schuldner auf Ratenzahlungen einigst.
  • Gerichtliches Mahnverfahren (1,0 + weitere Positionen): Berechnung inklusive Gerichtsgebühren.
  • Zwangsvollstreckung: Zusätzliche Positionen für Vollstreckungsmaßnahmen.

2. Berechnungsfaktoren

Der Rechner berücksichtigt alles, was relevant ist:

  • Hauptforderung
  • Verzugszinsen (tagesgenau nach Basiszins + Aufschlag)
  • Außergerichtliche Gebühren
  • Gerichtskosten / Mahnbescheid
  • Auslagenpauschale (Porto & Telefon, max. 20 €)
  • Optional bereits geleistete Zahlungen, um die offene Summe korrekt zu ermitteln

3. Ratenzahlungen

Wenn du eine Ratenvereinbarung triffst, berechnet der Rechner:

  • Zinsen auf die offene Hauptforderung
  • Gebühren für außergerichtliche Maßnahmen
  • Gerichtskosten, falls relevant
  • Gesamtsumme über die Laufzeit der Raten
  • Monatsrate (Annuität)

So siehst du sofort, welche Gesamtsumme der Schuldner zahlen müsste und welche Zinsen zusätzlich anfallen.

FAQ zu Inkassogebühren:

Was sind Inkassogebühren?

Kosten, die dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen und bei Verzug grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzbar sein können.

Wann fallen sie an?

Ab Verzug: z. B. kalendermäßig bestimmter Fälligkeitstermin oder nach Mahnung; bei Verbrauchern i. d. R. spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.

Wer muss zahlen?

Grundsätzlich der Schuldner, wenn die Forderung besteht, Verzug vorliegt und die Kosten erforderlich/angemessen sind.

Wie werden sie berechnet?

Angelehnt an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):

  • Geschäftsgebühr (außergerichtlich): meist 0,5–1,3 aus dem Gegenstandswert
  • Auslagenpauschale: pauschal 20,00 €
  • Umsatzsteuer: 19 % auf Gebühr + Auslagen (siehe „USt“ unten)
  • Zusätzlich möglich: Einigungsgebühr bei Vergleich/Raten

Was ist der Gegenstandswert?

In der Praxis meist die Hauptforderung (ohne bereits entstandene Inkasso-/Gerichtskosten), Stand bei Beauftragung.

Dürfen Inkassokosten höher sein als Anwaltskosten?

Nein. Erstattungsfähig sind höchstens Kosten in Höhe vergleichbarer Anwaltsgebühren.

Wie funktionieren Zinsen?

Verzugszinsen ab Verzug tagesgenau:

  • Verbraucher-Schuldner: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte p. a.
  • B2B bei Entgeltforderungen: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte p. a.

Einigungsgebühr/Ratenvereinbarung – wie hoch?

Für einfache Ratenvereinbarungen wird häufig 0,7 auf 50 % des Gegenstandswerts angesetzt; bei umfassenden Vergleichen können höhere Sätze (bis 1,5) in Betracht kommen. Maßgeblich ist der Einigungsumfang.

Fallen bei Mahn-/Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten an?

Ja. Anwaltliche Gebühren (z. B. 1,0 im Mahnverfahren), Gerichtskosten (Gebühren nach GKG), evtl. Kosten der Zwangsvollstreckung.

Müssen Schuldner Umsatzsteuer auf Inkassogebühren erstatten?

Nur, wenn sie beim Gläubiger tatsächlich anfällt und der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist der Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die USt regelmäßig nicht erstattungsfähig.

Welche Posten sind oft nicht oder nur eingeschränkt erstattungsfähig?

Häufig strittig bzw. nicht durchsetzbar: pauschale „Kontoführungs-/Überwachungsgebühren“, Besuchs- oder Telefonpauschalen, Bonitätsauskünfte, wiederholte Adressermittlungen ohne Erforderlichkeit, mehrfach abgerechnete Mahnkosten.

Werden vorgerichtliche Gebühren auf gerichtliche Gebühren angerechnet?

Ja, eine Anrechnung ist vorgesehen; doppelte Abrechnung desselben Gegenstands ist unzulässig.

Darf während einer Ratenzahlung weiter verzinst werden?

Ja, regelmäßig laufen Verzugszinsen bis zur vollständigen Zahlung weiter (sofern nichts anderes vereinbart).

Was tun, wenn die Forderung überhöht wirkt?

  • Detaillierte Kostenaufstellung anfordern (Hauptforderung, Zinsen, Gebühren, Auslagen, USt)
  • Unberechtigte/überhöhte Posten bestreiten
  • Belege verlangen (Mandat, Vollmacht, Nachweis Verzug)
  • Beratung (Verbraucherzentrale/Rechtsberatung) nutzen

Verjährung?

Regelmäßig 3 Jahre ab Jahresende (BGB). Hemmung z. B. durch Mahnbescheid, Klage, ernsthafte Vergleichsverhandlungen oder titulierte Ratenpläne.

Schufa-Eintrag – wann zulässig?

Nur unter engen Voraussetzungen (z. B. titulierte Forderung, ausdrückliches Anerkenntnis, oder qualifizierte Mahnung mit Hinweis, Frist, Unbestrittenheit).

Kurz-Check: Ist die Rechnung plausibel?

Stimmt die Hauptforderung? 2) Verzug gegeben? 3) Gebührenniveau nicht höher als RVG-Anwalt? 4) Auslagen max. 20 € pauschal? 5) USt nur, wenn tatsächlich anfällt (keine Vorsteuerabzugsberechtigung)? 6) Einigungsgebühr nachvollziehbar? 7) Zinsen korrekt (5/9 PP über Basiszins, tagesgenau)?