Monatliche Gesamtkosten: 0.00 €
Monatliche Kosten für private Nutzung: 0.00 €
Firmenwagen sind ein beliebtes Mitarbeiter-Benefit – doch für Unternehmer ist vor allem eines wichtig: die korrekte Abrechnung des geldwerten Vorteils. Mit einem Firmenwagenrechner kannst du als Arbeitgeber schnell ermitteln, welcher Betrag für die Lohnabrechnung relevant ist und wie du steuerlich auf der sicheren Seite bleibst.
Anleitung für den Firmenwagenrechner
1. Auswahl der Berechnungsart
Am Anfang wirst du gefragt: Was möchtest du berechnen?
- 1 %-Regelung oder
- Fahrtenbuch-Methode Klicke die gewünschte Methode an.
2. Bruttolistenpreis eintragen
- Gib den Bruttolistenpreis deines Firmenwagens ein (z.B. 30.000 €).
- Wichtig: Das ist der offizielle Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht dein tatsächlicher Kaufpreis!
3. Elektro- oder Hybridauto?
- Wähle aus, ob das Auto ein Elektro- oder Hybridfahrzeug ist (ja/nein).
- In deinem Beispiel: nein.
4. Entfernung Wohnort–Arbeit
- Trage die einfache Entfernung zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstätte in Kilometern ein (z.B. 10 km).
5. Berechnen
- Drücke auf „Berechnen“ oder das entsprechende Feld.

Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?
Wenn du einem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch für private Fahrten zur Verfügung stellst, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Für Unternehmer gilt:
Er hängt ab von Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, privater Nutzung und der gewählten Abrechnungsmethode.
Der geldwerte Vorteil muss korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Elektro- und Hybridfahrzeuge: Steuerliche Vorteile
Wenn du dich für ein Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeug als Firmenwagen entscheidest, profitierst du aktuell von besonderen steuerlichen Vorteilen.
Für E-Autos wird der geldwerte Vorteil, also die private Nutzung des Firmenwagens, meist nur mit 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt – statt der üblichen 1 %-Regelung. Das kann deine Steuerlast deutlich reduzieren.
Zusätzliche Vorteile:
- Umweltbonus oder Förderungen senken die Anschaffungskosten.
- Geringere Kfz-Steuer und oft niedrigere Betriebskosten.
- Viele Unternehmen verbessern mit E-Fahrzeugen ihre Umweltbilanz.
Der Firmenwagenrechner berücksichtigt diese Unterschiede automatisch, sobald du „Elektro“ oder „Plug-In-Hybrid“ auswählst. So kannst du direkt vergleichen, wie sich ein E-Auto auf deine monatlichen Kosten auswirkt.
Berechnungsmethoden im Firmenwagenrechner

1%-Regel
- Privatnutzung: monatlich 1% des Bruttolistenpreises.
- Arbeitsweg: zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises je einfache km Entfernung pro Monat. Alternativ kann 0,002% je Entfernungskilometer und tatsächlichem Arbeitstag angesetzt werden, wenn dies günstiger ist.
- E-/Plug-in-Sonderregeln: Für Elektro und teils für förderfähige Plug-in-Hybride gelten reduzierte Sätze (z. B. 0,25% bzw. 0,5%) abhängig von Listenpreis und gesetzlichen Voraussetzungen. Der Rechner berücksichtigt diese Parameter.
Fahrtenbuchmethode
- Privatanteil wird nach tatsächlicher Nutzung besteuert.
- Grundlage sind die gesamten jährlichen Fahrzeugkosten (z. B. Leasing/Abschreibung, Versicherung, Wartung, Reifen, Steuern, Strom/Kraftstoff). Der private Anteil daran ist der geldwerte Vorteil.
- Vorteilhaft, wenn der Privatanteil gering ist; erfordert lückenlose, zeitnahe Dokumentation.
Eingaben und Ergebnisse
- Bruttolistenpreis: Grundlage für 1%-Regel und Pendelstrecke.
- Fahrzeugart: steuert ggf. reduzierte Prozentsätze (z. B. 0,25%/0,5%).
- Entfernung Wohnung–Arbeit: einfache Strecke in km für den Arbeitsweg-Zuschlag.
- Ergebnis: monatlicher geldwerter Vorteil; auf Wunsch zusätzlich monatliche Gesamtkosten, sofern Kostenfelder hinterlegt sind.

Warum ein Firmenwagenrechner für Unternehmer sinnvoll ist
Mit einem Firmenwagenrechner sparst du als Unternehmer Zeit, Aufwand und Fehlerquellen. Du kannst:
- Den geldwerten Vorteil automatisch für jeden Mitarbeiter berechnen
- 1%-Regelung und Fahrtenbuch vergleichen
- Steuerliche Optimierungen prüfen, ohne komplizierte Formeln manuell anwenden zu m

Kriterien zur Auswahl eines Firmenwagens
- Wirtschaftlichkeit: Gesamtbetriebskosten, Restwert/Leasingrate, Verbrauch, Versicherungsklasse, Wartungsintervalle.
- Einsatzprofil: Laufleistung, Streckenmix, Lade-/Tankinfrastruktur, Stauraum, Komfort- und Assistenzsysteme.
- Umwelt und Compliance: CO2-Emissionen, E-/Hybridvorteile, Car-Policy-Vorgaben, Nachhaltigkeitsziele.

Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Die Untersuchung von Fallbeispielen aus verschiedenen Unternehmensgrößen zeigt, wie der Firmenwagenrechner in der Praxis eingesetzt wird. Diese Beispiele veranschaulichen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Berechnungsmethoden.
Beispiel A – 1%-Regel mit Arbeitsweg
- Bruttolistenpreis: 40.000 €
- Arbeitsweg: 12 km (einfach)
- Privatnutzung: 1% von 40.000 € = 400 € pro Monat
- Arbeitsweg-Zuschlag: 0,03% x 12 x 40.000 € = 144 € pro Monat
- Monatlicher geldwerter Vorteil: 544 €
- Hinweis: Bei E-/Plug-in-Fahrzeugen können 0,25%/0,5% gelten; der Betrag sinkt entsprechend.
Beispiel B – Fahrtenbuch mit geringem Privatanteil
- Jährliche Gesamtkosten: 9.600 €
- Privatanteil laut Fahrtenbuch: 15%
- Geldwerter Vorteil pro Jahr: 9.600 € x 15% = 1.440 €
- Pro Monat: 120 €
- Geeignet, wenn die private Nutzung tatsächlich niedrig ist und das Fahrtenbuch korrekt geführt wird.

FAQs
Für wen ist der Rechner?
Für dich, wenn du als Unternehmer, Selbstständiger oder Arbeitgeber den Privatnutzungsanteil bzw. geldwerten Vorteil schnell ermitteln willst.
Bruttolistenpreis: brutto oder netto?
Brutto (inkl. USt) mit werkseitiger Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Rabatte/Kaufpreis sind egal.
1%-Regel oder Fahrtenbuch – was ist besser?
1% ist schnell, oft teurer bei wenig Privatfahrten. Fahrtenbuch ist meist günstiger bei geringer Privatnutzung, braucht aber lückenlose, zeitnahe Dokumentation.
0,03% oder 0,002% für den Arbeitsweg?
0,03% je km/Monat pauschal. 0,002% je km und tatsächlichem Nutzungstag – oft günstiger bei wenigen Bürotagen (Nachweise nötig).
Gilt die 1%-Methode für dein Fahrzeug?
Ja, wenn es Betriebsvermögen ist: >50% betriebliche Nutzung = notwendig; 10–50% = Wahlrecht; <10% = Privatvermögen (keine 1%-Methode).
Wie wirkt sich die Privatnutzung bei dir steuerlich aus?
Gewinnerhöhend als Privatentnahme. Umsatzsteuer fällt regelmäßig auf die Privatnutzung an, wenn du Vorsteuer gezogen hast.
Elektro/Plug-in: Welche Sätze?
Häufig 0,25% oder 0,5% statt 1%, abhängig von Preisgrenzen und technischen Kriterien. Jährlich die Gesetzeslage prüfen.
Poolfahrzeug ohne Privatnutzung – geldwerter Vorteil?
Nein, wenn Privatfahrten verboten, organisatorisch kontrolliert und dokumentiert sind.
Methodenwechsel im laufenden Jahr möglich?
In der Regel nur zum Jahresanfang.
Keine erste Betriebsstätte (z. B. Außendienst)?
Dann entfällt der Arbeitsweg-Zuschlag (0,03%/0,002%); die 1%-Komponente bleibt.
Fahrtenbuch: Was muss drinstehen?
Datum, Zweck/Kunde/Projekt, Start-/Zielort, Kilometerstände Start/Ende, gefahrene km. Zeitnah, vollständig, unveränderbar.
Mehrere privat nutzbare Fahrzeuge?
Für jedes fällt grundsätzlich ein Vorteil an, außer es gibt klare Zuweisungen/Restriktionen.
Welche Entfernung zählt?
Einfache Strecke Wohnung – erste Betriebsstätte. Homeoffice-Tage wirken sich nur bei 0,002% aus (tatsächliche Nutzungstage).
Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen des Mitarbeiters?
Mindern den geldwerten Vorteil bis maximal 0 €.
Welche Kosten zählen beim Fahrtenbuch?
Alle Gesamtkosten: Leasing/Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Wartung/Reifen, Steuern, Kraftstoff/Strom, Maut, Garage.
Umsatzsteuer kurz erklärt Die 1%-Methode ist ertragsteuerlich. Für die USt entweder unentgeltliche Wertabgabe ansetzen oder den Vorsteuerabzug anteilig kürzen.
<10% betriebliche Nutzung – was dann?
Fahrzeug ist Privatvermögen; betriebliche Fahrten setzt du per km-Pauschale oder mit tatsächlichen Kosten an.
Fahrzeugwechsel im Jahr?
Methode bleibt, aber BLP und Entfernung pro Fahrzeug neu ansetzen.
0,002%-Variante: Welche Nachweise?
Dokumentiere die tatsächlichen Tage, an denen du mit dem Firmenwagen zur Betriebsstätte gefahren bist (Kalender/HR/Zeiterfassung).




